Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist die Neuerrichtung einer Lagerhalle. Für dieses Grundstück liegt bereits eine Baugenehmigung aus dem Jahr 2013 vor, welche die Errichtung eines Produktions- und Bürogebäudes zulässt. Da nun eine andere Nutzung geplant ist und eine Befreiung zur zulässigen Wandhöhe beantragt ist, ist erneut ein Bauantragsverfahren durchzuführen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark, welcher für das Grundstück ein Gewerbegebiet (GE) gem. § 8 BauNVO festsetzt.
Lagerhäuser sind dort gem. § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig, im Bebauungsplan sind unter B.1.1.1. lediglich reine Lagerplätze ausgeschlossen. Nach Art der Nutzung ist das geplante Vorhaben somit zulässig.

Der Bebauungsplan setzt eine max. Wandhöhe von 11 m fest. Das geplante Gebäude weist jedoch eine Wandhöhe von 12,50 m auf. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich und auch beantragt.
Der Bauherr begründet diese Erhöhung mit der geplanten Lagerung von Seefrachtcontainern, wie im benachbarten Gebäude in der Forstinninger Str. 2 – 4. Diese Container haben vorgegebene genormte Maße (6,50 x 2,50 x 2,90 m). Geplant ist eine 2-fach Stapelung im EG (lichte Höhe EG somit min. 6,0 m) und eine 1-fach Stapelung in den OGs (lichte Höhe somit min. 3,0 m), lichte Höhe unter den Unterzügen min. 3,25 m, um eine Verfahrung der Seefrachtcontainer zu ermöglichen. Unter der Berücksichtigung der Konstruktionshöhen der Decken sowie des Dachgefälles mit Attika ergibt sich eine Wandhöhe von 12,50 m. Nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde kann bei entsprechender Begründung eine solche Befreiung erteilt werden.
 
Im Übrigen werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

Auf dem Grundstück werden 6 Stellplätze errichtet, erforderlich wäre bei 3 Beschäftigten gem. Garagen- und Stellplatzsatzung 1 Stellplatz (1 StPl. je 80-100 m² NF oder je 3 Beschäftigte).  

Diskussionsverlauf

StRin Platzer regte an auf die künftige Entwicklung des Gewerbegebietes besonders zu achten. Es sei bedauerlich, dass wieder ein reines Lagergebäude entsteht.
Für StR Otter war bereits das Bestandgebäude für die Ortseinfahrt unangemessen. Er sah zwischen dem Grundstück in der Ignaz-Perner-Straße, das eine Bestlage in Ebersberg darstellen würde und dem Entwicklung im Gewerbegebiet keinen Zusammenhang. Er könne beiden Anträgen auch wegen der Architektursprache von Logistikgebäuden nicht zustimmen.
StR Goldner sprach sich dafür aus, auch bei gewerblichen Bauten in die Höhe zu gehen, um Grund und Boden zu schonen. Für die Aufstockung des Lagergebäudes forderte er die Vorlage eines Modells.
StR Schechner sah keine Verbindung zwischen dem Grundstück in der Innenstadt und dem Gewerbegebiet. Es würde eine massive Halle entstehen. Er begrüßte, dass auch zwei Untergeschosse errichtet werden. Die Erhöhung um 1,5 m sei nicht mehr maßgebend.   

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen zur Errichtung einer Lagerhalle auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst, 85560 Ebersberg.
Der Technische Ausschuss stimmt der beantragten Befreiung zur Errichtung der Lagerhalle mit einer Wandhöhe von 12,50 m zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr