Antrag auf Vorbescheid zur Aufstockung einer Lagerhalle um ein Geschoß auf dem Grundstück FlNr. 1429, Gmkg. Ebersberg, Am Forst


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.03.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragstellerin möchte das zuvor beantragte Lagerhaus im Endausbau auf eine Wandhöhe von insgesamt 15,9 m (OK Attika) und somit um ein Geschoss errichten.

Nach Angaben der Antragstellerin ist die Höhe erforderlich, um die Kapazitäten des Lagergebäudes in der Ignaz-Perner-Str. 17 aufzufangen, das mit der geplanten Neubebauung aufgegeben werden soll.

Planungsrechtliche Situation:

Das Grundstück FlNr. 1429, Gemarkung Ebersberg liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark, welcher für das Grundstück Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO festsetzt. Lagerhäuser sind dort gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Im Bebauungsplan sind lediglich reine Lagerplätze ausgeschlossen.

Das geplante Vorhaben ist nach der Art der Nutzung somit zulässig.

Der Bebauungsplan setzt eine Wandhöhe von 11 m fest. Für das geplante Vorhaben ist eine Wandhöhe von ca. 15,9 m erforderlich. Für diese Höhenentwicklung ist eine Befreiung allerdings nicht möglich, da hier die Grundzüge der Planung berührt sind. Dies wurde sowohl nach telefonischer Besprechung mit dem LRA Ebersberg als auch in einer persönlichen Besprechung vom 17.12.2018 von dort genauso gesehen. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 122.1 setzt sich in seiner Begründung ausführlich mit der festgesetzten Wandhöhe auseinander. Für die Errichtung des Lagergebäudes auf FlNr. 1430/7 wurde ebenfalls eine Bebauungsplanänderung u. a. wegen der Höhenentwicklung durchgeführt.

Bei der Bebauungsplanänderung ist weiterhin die schalltechnische Situation mit zu betrachten. Die Andienung der neu geplanten Lagerhalle soll über die West- bzw. Südwestseite erfolgen. Unmittelbar südwestlich der Baugrundstücks grenzt Wohnbebauung an. Hier wird seitens der Verwaltung ein hohes Konfliktpotential zwischen der Lagerhausandienung und der angrenzenden Wohnbebauung gesehen.
Im Zuge der Bebauungsplanänderung ist somit auch eine umfangreiche schalltechnische Untersuchung erforderlich.
Die Antragstellerin hat in der Besprechung vom 17.12.2018 erklärt, eine schalltechnische Untersuchung für die geplante Anlage vorzulegen.
Die vorgesehene Betriebszeit der Anlage wurde von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr angegeben.

Die Aufgabe des Lagerhauses in der Ignaz-Perner-Str. wäre für die Stadt ein wichtiger Punkt zur weiteren Entwicklung in diesem Bereich. Durch die Aufgabe der gewerblichen Nutzung, die mittlerweile völlig von Wohnnutzung umgeben ist, kann dieser Standort als Wohnstandort bzw. als Erweiterungsfläche für das Seniorenwohnheim dienen.

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, vorbehaltlich einer Planungskosten­übernahme­vereinbarung das Bebauungplanänderungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren kann nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt werden.

Folgende städtebauliche Belange sprechen aus Sicht der Verwaltung für die Bebauungsplanänderung:
  • Optimale Nutzung vorhandener Gewerbeflächen
  • Innenverdichtung statt Nutzung bisher unbebauter Flächen
  • Schallschutzriegel zur angrenzenden Wohnbebauung zum Schutz vor Straßenlärm
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Aufgabe von gewerblichen Nutzungen im Bereich der Iganz-Perner-Straße
  • Städtebauliche Aufwertung des innerörtlichen Bereichs.  

Diskussionsverlauf

StR Schechner wies daraufhin, dass mit diesem Konzept eine flächenschonende Bebauung angestrebt wird. Das Bauvorhaben sei aber insgesamt verbesserungsfähig. Das oberste Geschoss sollte eingerückt werden. Die Fassadengestaltung müsse verbessert werden. Er regte eine Begrünung der Fassade an. Er befürwortete das Bauleitplanverfahren als Chance für Verbesserungen.  
Zweiter Bürgermeister Ried mahnte einen sorgfältigen Umgang mit den Gewerbeflächen an. Er sprach sich ebenfalls für die Vorlage eines Modells aus.
StR Mühlfenzl stellte fest, dass die Lagerhäuser überall gleich aussehen würden. In dem Gewerbegebiet seien überwiegend Lagerflächen vorhanden; dies war nicht das Planungskonzept. Man wollte eine Durchmischung und Arbeitsplätze schaffen. Er bedauerte, dass wertvolle Flächen für Lagergebäude verwendet werden.
StR Lachner wies daraufhin, dass es baurechtlich nicht möglich sei, die Zustimmung zu dem Vorhaben an die Zahl der Arbeitsplätze zu binden. Er sprach sich für eine Bebauungsplanverfahren mit Vorlage eines Modells aus.
Dritter Bürgermeister Riedl regte eine virtuelle Darstellung des neuen Gebäudes über das Stadtmodell an.
Nach eingehender Diskussion wurde folgende Beschlussempfehlung erarbeitet:

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt, den Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 122.1 – Gewerbepark für das Grundstück FlNr. 1429, Gemarkung Ebersberg unter folgenden Bedingungen in Aussicht zu stellen:
  1. Der Antragsteller legt ein Modell seines Vorhabens und eine 3D-Darstellung vor.
  2. Das oberste Geschoss muss allseitig eingerückt werden
  3. Die Fassade muss begrünt werden
  4. Die vertraglichen Vereinbarungen (Planungskostenübernahme) müssen unterschrieben werden.
  5. Planungsziel ist vorwiegend die Festsetzung bzw. die Erhöhung der Wandhöhe um ein Geschoss auf 15,9 m
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr