Stadt Ebersberg;
Waldsportpark Ebersberg;
Bauantrag wegen Neubau eines Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Eingabeplanung für den Neubau des Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart liegt nun vor.
Der Vorschlag von StR Schechner zur Hackschnitzelanlage aus der Sitzung des Technischen Ausschusses am 15.01.2019 wurde in die Planung mit aufgenommen, diese wurde vom Planungsbüro diesbezüglich nochmal überarbeitet.
Die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, da das Grundstück im Flächennutzungsplan als Grünfläche/Sportplatz (Waldsportpark) dargestellt ist und dies auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Die zu errichtenden Gebäude dienen dieser Nutzung. Durch die Zulassung dieser Nutzung ist eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten, da die Fläche als Sportgelände sowohl aktuell, als auch in der Zukunft als solche genutzt wird (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB). Die bestehenden Gebäude werden durch zwei Baukörper an gleicher Stelle ersetzt und erweitert (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB).
Die Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens wurde bereits mit der Baugenehmigungsbehörde abgestimmt.
Diskussionsverlauf
StR Schechner war mit der überarbeiteten Planung sehr zufrieden und lobte die beteiligten Planer.
Beschluss
Der Technische Ausschuss erteilt zum Neubau des Umkleide- und Kabinentraktes mit Werkstatt und Lagerbereich für den Platzwart auf dem Grundstück FlNr. 1419, Gmkg. Ebersberg, Manfred-Bergmeister-Weg 3, 85560 Ebersberg (Waldsportpark), das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 16:16 Uhr