Stadtentwicklung; Förderinitiative Innen statt Außen; Selbstbindungsbeschluss zur Innenentwicklung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 09.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 09.04.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Verwaltung wurde von der Städtebauförderung über eine neue Förderinitiative zur Flächenschonung und Innenentwicklung „Förderinitivative Innen statt Außen“ in Kenntnis gesetzt.
Das Förderprogramm soll innerörtliche Maßnahmen unterstützen, die einen Beitrag zum Flächensparen leisten, insbesondere Maßnahmen zur
  • Revitalisierung innerörtlicher Bausubstanz
  • Revitalisierung innerörtlicher Brachflächen

Die Förderung erfolgt im Regelfall innerhalb von städtebaulichen Erneuerungsgebieten (Sanierungsgebiet) als bestehende räumliche Förderkulisse (städtebauliche Gesamtmaßnahme). Es können aber auch im Einzelfall, außerhalb einer städtebaulichen Gesamtmaßnahme Mittel gewährt werden.
Bei diesem Programm ist eine Erhöhung des Regelfördersatzes im Bereich der Städtebauförderung von 60% um 20 Prozentpunkte möglich.

Diese Förderinitiative wäre für die Stadt Ebersberg geeignet. Der Altstadtbereich ist als Sanierungsgebiet festgesetzt (vgl. die entsprechende Sanierungssatzung). Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Stadt im Rahmen eines sog. Selbstbindungsbeschlusses zur Innenentwicklung bekennt.

Die Stadt Ebersberg verfolgt bereits seit langem wesentliche Ziele zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Im Rahmen der städtischen Bauleitplanung ist die Nachverdichtung von Wohngebieten ein herausragendes Ziel und wird als Daueraufgabe sowohl in Verwaltung als auch in der Politik gesehen.
In einigen Projekten in der jüngeren Vergangenheit kommt diese Siedlungspolitik deutlich zu Ausdruck. Folgende Maßnahmen sind hier besonders anzusprechen:
  • Bebauungsplan Haggenmillerstraße – hier wurde im Rahmen der Flächenkonversion (ehemaliges BRK-Gelände) eine neue Wohnanlage mit 35 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau geschaffen.
  • Bebauungsplan östlich der Bahnhofstraße – Schaffung von 4 Wohn- und Dienstleitungsgebäuden in unmittelbarer Nähe der Altstadt in verdichteter Bauweise
  • Bebauungsplan für die Mitarbeiterwohnungen der Kreisklinik Ebersberg – Baurechtschaffung von ca. 100 Wohnungen für das Klinikpersonal auf einer bisher als Parkplatz und Bürocontainer genutzten Fläche
  • Nachverdichtungsstudie für eine größeres Wohngebiet südlich der Münchner Straße, nördlich der Dr.-Wintrich-Straße und östlich der Realschule Ebersberg
  • Nachverdichtungsplanung mit einem weiteren Wohnturm an der Dr.-Wintrich-Straße 43 – 51

Im ISEK wurden bereits Regelungen und Entwicklungsziele, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Flächensparen stehen, festgelegt:
Die Funktion Ebersbergs als Wohnstandort soll für alle Altersgruppen weiter vorangetrieben
werden, indem insbesondere die innerstädtischen ungenutzten, untergenutzten und für eine Nutzungsänderung geeigneten Potentialflächen und Immobilien generationsübergreifend entwickelt werden.

Der Zentrale Versorgungsbereich soll in seiner Funktionalität gestärkt werden. Ebersberg soll sich in den Bereichen Einzelhandel, Handwerk, Kultur und Gesundheit thematisch als Wirtschaftsstandort profilieren.  
 

Die Festlegung des zentralen Versorgungsbereichs dient dazu, dass die Innenstadt in ihrer Funktion als Einkaufs-, Dienstleistungs- und Wohnstandort gestärkt werden soll. Mit der Errichtung des neuen Einkaufzentrums in integrierter Lage in der Altstadtpassage wurde ein sinnvoller Schritt
in diese Richtung gemacht. Schwerpunktbereich zukünftiger gewerblicher Entwicklungen
ist dabei innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs. Mit der Innenstadt konkurrierende
Neuansiedelungen außerhalb dieses Bereichs müssen vermieden werden, um einerseits keine Schwächung der Zentrenfunktion hervorzurufen und andererseits eine größtmögliche Flächenschonung zu erreichen.

Zur Stärkung des Wohnstandortes sollen insbesondere die innerstädtischen Potentialflächen genutzt und nachverdichtet werden. Dies wird ohnehin laufend vorangetrieben; das aktuelle Projekt „Hölzerbräu“ fügt sich nahtlos in die ständige Planungspraxis der Stadt ein.  

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan wurden bereits Beschlüsse zum Flächensparen integriert. Im Leitbild „Siedlung und Wohnen“ wurde die Nachverdichtung im Stadtbereich als Ziel definiert (vgl. Ziff. 6.1.2.1 der Begründung zum Flächennutzungsplan).  

Zusammenfassend kann somit festgestellt werden, dass die Ziele des vorliegenden Förderprogramms bereits der aktuellen Beschlusslage sowie der Handlungsweise der Stadt entsprechen. Diese Ziele sind jedoch im Zuge der verbindlichen Bauleitplanung abzuwägen.

Um eine Aufnahme in der Förderprogramm „Innen statt Außen“ anzustreben, schlägt die Verwaltung folgenden Beschlussfassung vor:

Beschluss

  1. Die Stadt Ebersberg verpflichtet sich,

  1.  vorrangig Innenentwicklung zu betreiben.
  2.  zur vorrangigen Nutzung von Konversionsflächen, Brachen und Gebäudeleerständen.


Sollte auf Gebietsausweisungen nicht verzichtet werden können, sind flächensparende Siedlungskonzepte zu planen und zu realisieren. Diese sind mit einer für die vorhandene Bebauung verträglichen erhöhten Dichte sowie mit möglichst verschiedenen flächensparenden Typologien zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 16:20 Uhr