Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 363, Gmkg. Ebersberg, Sarreiterweg 89
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.12.2016 wurde zu diesem Bauvorhaben ein Antrag auf Vorbescheid behandelt, der auf Anraten des Landratsamtes zur Klärung der bauplanungsrechtlichen Beurteilung und Zulässigkeit gestellt werden sollte.
Nach erster Prüfung bestätigte das Landratsamt die Lage und die grundsätzliche bauplanungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Da sich das geplante Einfamilienhaus jedoch im Geltungsbereich der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Ebersberger Weiherkette“ befindet, sind zur Beurteilung, ob das Bauvorhaben den naturschutzfachlichen Anforderungen der Verordnung entspricht, konkrete Unterlagen erforderlich. Da diese umfangreiche Prüfung den Rahmen eines Vorbescheides überschreiten würde, hat man dem Bauherrn empfohlen, ein Bauantragsverfahren einzuleiten.
Die Verwaltung sieht – wie schon in der Sitzung des Technischen Ausschusses am 13.12.2016 -
die Einfügungsmerkmale des § 34 BauGB erfüllt, diese Bebauung ist aus städtebaulicher Sicht vorstellbar.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück in einer Garage und einem offenen Stellplatz nachgewiesen.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück FlNr. 363, Gmkg. Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.08.2019 13:48 Uhr