Wahl Seniorenbeirat 2020 - Satzungsänderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 21.05.2019 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg regt an, die Wahl zum Seniorenbeirat nicht wie bisher durch eine Kandidatenversammlung vornehmen zu lassen, sondern durch direkte Wahl aller Wahlberechtigten vorzunehmen. Dadurch würde die Legitimation der Gewählten deutlich steigen.
Eine direkte Wahl ist nach geltender Satzung nicht möglich, könnte aber durch folgende Änderung des §4 ermöglicht werden:

Bisher: § 4
Feststellung der stimmberechtigten Mitglieder
(1)        Jeweils im April des Jahres, in dem eine Stadtratswahl stattfindet, wird durch den Bürgermeister eine Kandidatenversammlung einberufen und geleitet.
(2)        Die Kandidatenversammlung setzt sich aus den nach § 3 wählbaren Personen, die schriftlich ihr Einverständnis zur Teilnahme und zur Kandidatur erklärt haben, zusammen.
(3)        Die Kandidatenversammlung wählt aus ihrer Mitte die sieben Mitglieder des Seniorenbeirates.
(4)        Gewählt sind die sieben Kandidaten/Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.        
Anzuwenden ist das Verfahren der Sammelabstimmung.        
(5)        Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Stadtrat bestätigt.
     (6)        Scheidet ein Mitglied aus, so rückt die Kandidatin /der Kandidat mit der nächsthöheren   Stimmenzahl nach.

Neu: §4
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder
  1. Jeweils im Juni des Jahres, in dem eine Stadtratswahl stattfindet, wird die Wahl zum Seniorenbeirat durchgeführt.
  2. Dafür ruft der Bürgermeister dazu auf, bis zum 30.04. des Jahres Kandidaten für den Seniorenbeirat zu benennen.
  3. Die Wahl findet bis zum 30.06. des Jahres statt, wahlberechtigt sind alle, die das 60. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Ebersberg haben.
  4. Gewählt sind die sieben Kandidaten/Kandidatinnen mit der höchsten Stimmenzahl. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Anzuwenden ist das Verfahren der Sammelabstimmung (bis zu 7 Stimmen, pro Kandidat aber nur eine).
  5. Die gewählten Mitglieder werden jeweils durch den Stadtrat bestätigt.
  6. Scheidet ein Mitglied aus, so rückt die Kandidatin /der Kandidat mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach.


Der Verwaltungsaufwand für diese Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates ist höher als bei der Variante mit der Kandidatenversammlung (Aufruf zur Meldung von Kandidaten, Erstellung und Versand der Kandidatenliste, Zählung der abgegebenen Stimmen), ist aber trotz der vorher stattfinden Kommunalwahl zu bewältigen. Die Kosten für die Wahl der Mitglieder sind höher, da eine Kandidatenliste ggfs. mit Fotos der Kandidaten erstellt und allen Wahlberechtigten (derzeit rund 3.200) ein Stimmzettel nebst Freiumschlag zugesendet werden würde.
Es ist aber zu erwarten, dass die Bekanntheit und Akzeptanz des Seniorenbeirates durch die direkte Wahl deutlich steigen wird.

Beschluss

Der Umwelt- Sozial- und Kulturausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Neufassung des §4 der Satzung über den Seniorenbeirat der Stadt Ebersberg in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.08.2019 08:16 Uhr