Bauantrag wegen Umbau eines Einfamilienhauses - Herstellung eines Pultdaches mit Dachgeschossausbau, Erneuerung und Erweiterung eines Anbaus mit Wintergarten, Balkon und Terrasse sowie Herstellung einer neuen Garagen- und Erschließungsanlage, An der Weinleite 17, 85560 Ebersberg, FlNr. 531/2 und 541/8, Gemarkung Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.06.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Antragsteller beabsichtigen für das Grundstück An der Weinleite 17, 85560 Ebersberg das bestehende Einfamilienhaus umzubauen.

Folgendes ist geplant:

  1. Abbruch des bestehenden Satteldaches;
    Neuerrichtung eines energetisch ertüchtigten Pultdaches mit Neuerrichtung eines Dachgeschosses; Dachneigung 8°;
    Die Wandhöhe des Vorhabens soll auf der Talseite (Südseite) 7,17m und auf der Bergseite (Nordseite) 7,46m betragen.
    Die Gebäudeausmaße betragen 19,85m x 11,74m
    Die gesamte überbaute Grundstücksflächen beträgt inkl. Terrassen 262,03 m²; die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 921 m². Es ergibt sich somit eine GRZ von 0,28.

  2. Abbruch des nordwestlich gelegenen Anbaus;
    Neuerrichtung eines neuen Technik- und Hauswirtschaftsraumes an gleicher Stelle im EG; darüber Errichtung eines geschlossenen Wintergartens mit Flachdach mit einer neuen Terrasse und Balkon im Anschluss

  3. Abbruch der bestehenden Garage und Rampe zum Wohnhaus;
    Neuerrichtung einer Garagenanlage mit 3 Stellplätzen, Fahrrad- und Müllraum mit neuer wegemäßiger Erschließung des Wohnhauses

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, sondern liegt im Innenbereich. Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich somit nach § 34 BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO). Das Vorhaben hat ein Wohngebäude zum Inhalt. Somit fügt es sich nach der Art der Nutzung ein.
Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es ausschlaggebend auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an.

Ein vergleichbares Gebäude existiert bereits auf dem Grundstück FlNr. 541/5, An der Weinleite 11 und wird von den Antragstellern als Bezugsfall angeführt.
Vergleichbare Gebäude in der Grundfläche als auch in der Höhenentwicklung sind in der Umgebung bereits vorhanden. Nach Ansicht der Verwaltung fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung ein.
Die Einfügungskriterien sind auch bei der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche erfüllt.

Das Bauvorhaben hält an seiner nordöstlichen Grundstücksgrenze die Abstandsflächen nicht ein. Die Überschreitung beträgt ca. 30 cm. Die Unterschriften der Nachbarn liegen alle vor. Ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen liegt den Antragsunterlagen ebenfalls bei. Aufgrund der Zustimmung der Nachbarn sieht die Verwaltung keine nachbarschützenden Vorschriften als beeinträchtigt an. Die Entscheidung über die Abweichung trifft gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO die Bauaufsichtsbehörde.  

Die notwendigen Stellplätze (Einfamilienhaus mind. 2) werden mit 3 Stellplätzen nachgewiesen.

Die Erschließung ist durch vorhandene Leitungen gesichert. Das neue Garagengebäude wird im Bereich der bestehenden Kanaltrasse errichtet; der Kanal liegt ca. 0,5 m im bestehenden Hang von der Garagenaußenwand entfernt. Hier sind im Bauverlauf auf Kosten des Grundstückseigentümers notwendige Sicherungsmaßnahmen bzw. Erneuerungsmaßnahmen der Leitung in Abstimmung mit dem städt. Tiefbauamt zu treffen.
Ebenso ist der aktuelle Wasserhausanschluss neu zu verlegen. Dem Bauherrn wird daher aufgegeben, im Rahmen des Entwässerungsgesuchs ein technisches Klärungsgespräch mit dem städt. Tiefbauamt zu führen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Bauvorhaben wegen Umbau eines Einfamilienhauses - Herstellung eines Pultdaches mit Dachgeschossausbau, Erneuerung und Erweiterung eines Anbaus mit Wintergarten, Balkon und Terrasse sowie Herstellung einer neuen Garagen- und Erschließungsanlage, An der Weinleite 17, 85560 Ebersberg, FlNr. 531/2 und 541/8, Gemarkung Ebersberg und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Den Antragstellern wird aufgegeben, wegen den notwendigen Sicherungsmaßnahmen an der städt. Kanalleitung ein technisches Klärungsgespräch mit dem städt. Tiefbauamt zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:10 Uhr