Antrag wegen Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Grundstücke FlNr. 993, 995, 996 und 998 Gemarkung Ebersberg; Gebiet westlich der Hohenlindner Straße und östlich der Schwabener Straße; Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.06.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf Antrag der betroffenen Grundstückseigentümer (vgl. Schreiben vom 25.04.2019) soll für die Grundstück FlNr. 993, 995, 996 und 998 Gemarkung Ebersberg der Flächennutzungsplan geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden.
Planungsziel soll die baurechtliche Zulassung einer weiteren Bebauungsreihe mit Einfamilienhäusern zwischen der Hohenlindner Straße und der Schwabener Straße sein.

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Bebauungswunsch in diesem Bereich wurde bereits in der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 18.09.2018, TOP 1 behandelt.

Planungsrechtlich liegen die bezeichneten Flächen im Außenbereich. Der rechtskr. Flächennutzungsplan der Stadt Ebersberg sieht für diese Flächen landwirtschaftliche Nutzfläche vor. Die Flächen sind somit für die angestrebte Nutzung nicht bebaubar.

Das erforderliche Baurecht kann hier nur über eine entsprechende Bauleitplanung herbeigeführt werden.
Für dieses Vorhaben würde sich ein Bebauungsplanverfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) anbieten. Die Flächen schließen direkt an den Innenbereich an. Es soll Wohnnutzung ausgewiesen werden und die zulässige Grundfläche wird voraussichtlich weniger als 10.000 m² betragen. Hier kann das beschleunigte Verfahren gem. § 13a BauGB angewandt werden. Dies bedeutet zum einen, dass der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst wird (§ 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB), zum anderen, dass für diese Planungsmaßnahme kein Umweltbericht und keine Ausgleichsmaßnahmen zu erbringen sind.
Klärungsbedürftig für das Baugebiet ist die Erschließungsfrage. Derzeit sind die in Aussicht genommenen Baugrundstücke nicht erschlossen (keine öffentliche Straße, Kanal- und Wasserleitung). Diese Fragen sind im Verfahren durch die Bauwerber zu klären. Weiterhin ist mit der Stadt ein Erschließungsvertrag zur Herstellung der notwendigen Erschließungsanlagen und zur Übernahme der Planungskosten mit der Stadt abzuschließen.
In der Sitzung des Technischen Ausschusses stand man einer Bebauung auf der Ostseite der Fläche aufgeschlossen gegenüber. Die westlichen Bereiche sollten aber dauerhaft von Bebauung freigehalten werden, da dies ein typisches Bild der Orteinfahrt darstellen würde.

Diskussionsverlauf

3. Bürgermeister Riedl fragte an, ob die geplante Bebauung bis zur Schwabener Straße ausgeweitet werden könnte. Die Verwaltung erläuterte, dass zum einen die Freihaltung der Fläche als typisches Bild der Ortseinfahrt in den letzten Beratungen als erhaltenswert eingestuft wurde. Zum anderen würden bei Heranrücken der Bebauung an die Schwabener Straße Immissionsprobleme entstehen und darüber hinaus sei die Anbauverbotszone mit einer Tiefe von 20 m zu berücksichtigen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für die Grundstücke FlNr. 993, 995, 996 und 998 Gemarkung Ebersberg – Gebiet westlich der Hohenlindner Straße und östlich der Schwabener Straße.
Planungsziel ist die bauplanungsrechtliche Zulassung von jeweils einem Einfamilienwohnhaus auf den vorgenannten Grundstücken sowie die notwendige Erschließung der Baugrundstücke.

Vor Einleitung des Verfahrens ist mit den Antragstellern eine Planungskostenvereinbarung abzuschließen.

Der Bebauungsplanentwurf ist dem Technischen Ausschuss zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:10 Uhr