7. Änderung des Flächennutzungsplans - Aßlkofen West; a) Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange b) Empfehlung an den Stadtrat


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.06.2019 ö vorberatend 3
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 16.07.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Vorgeschichte:
Am 15.12.2015 wurde der Einleitungsbeschluss für die 7. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 bzw. § 4 Abs. 1 BauGB wurde vom 21.11.2018 bis 21.12.2018 durchgeführt.
Die Behandlung der Stellungnahmen erfolgte am 12.02.2019 im Technischen Ausschuss, am 26.02.2019 im Stadtrat.
Anschließend wurde die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom 11.04.2019 bis 13.05.2019 durchgeführt.

Vorbemerkung:
Die Stellungnahmen 3.1 bis 3.3 von Seiten der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange bedingen keine Änderungen. Deshalb werden jeweils die Stellungnahmen 3.1 bis 3.3 in einem zusammengefassten Beschluss abgehandelt.


1.        Keine Rückmeldung haben abgegeben
1.1        Landratsamt Ebersberg, Wasserrecht
1.2        Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
1.3        Bayerischer Bauernverband
1.4        Amt für ländliche Entwicklung
1.5        Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
1.6        Kreisjugendring
1.7        Stadt Grafing
1.8        Bund Naturschutz, Ebersberg
1.9        Landesbund für Vogelschutz, Zorneding
1.10        Stadt Ebersberg, Amt für Familie und Kultur
1.11        Wasser- und Bodenverband Hörmannsdorf

2.        Keine Einwände / Bedenken haben abgegeben:
2.1        Regionaler Planungsverband München, Schreiben vom 23.04.2019
2.2        Stadt Ebersberg, Abfall/Umwelt, Schreiben vom 10.05.2019
2.3        Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ebersberg, Schreiben vom 13.05.2019
2.4        Landratsamt Ebersberg, staatliche Bauverwaltung, Schreiben vom 09.05.2019
2.5        Landratsamt Ebersberg, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 09.05.2019
2.6        Markt Kirchseeon, Schreiben vom 12.04.2019
3.        Folgende Stellungnahmen wurden abgegeben:
3.1        Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.04.2019
3.2        Landratsamt Ebersberg, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 09.05.2019
3.3        Stadt Ebersberg, Tiefbauamt, Schreiben vom 15.04.2019
       
Behandlung der Stellungnahmen:
    1. Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 12.04.2019
      Unter Hinweis auf die Stellungnahme vom 26.11.2019 wird auf die Ergebnisse der letzten Stellungnahme verwiesen:
Das Vorhaben entspreche bei Beachtung nachfolgender Punkte im nachfolgenden Bauleitplanverfahren grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.
Der geplante Hundeübungsplatz müsse landesplanerisch nicht als neue Siedlungsfläche im Sinne des LEP-Ziels 3.3 bewertet werden, sofern gewährleistet sei, dass durch die Sicherung einer bereits bestehenden Freizeiteinrichtung lediglich eine geringfügige Inanspruchnahme von Flächen verbunden sei.
Auf der Ebene des Flächennutzungsplans könne dies nicht abschließend bewertet werden, so dass zum Umfang der baulichen Anlagen erst im Rahmen des nachfolgenden Bauleitplanverfahrens Stellung genommen werde.
Laut dem Abwägungsprotokoll vom 12.02.2019 seien derzeit keine weiteren städtebauliche Entwicklung oder planerische Aktivitäten vorgesehen.
In den neu vorgelegten Planunterlagen vom 26.02.2019 hätten sich keine landesplanerisch relevanten Änderungen ergeben. Somit bestehe auch kein Anlass für eine erneute Bewertung aus fachlicher Sicht.
Das Vorhaben entspreche somit bei Beachtung der o.g. Punkte im nachfolgenden Bauleitplanverfahren weiterhin grundsätzlich den Erfordernissen der Raumordnung.
   
Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Für den Flächennutzungsplan ergibt sich durch die Stellungnahme kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.


3.2 Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Ebersberg, Schreiben vom 09.05.2019
Aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht bestünden zu dem Vorhaben grundsätzlich keine Einwände und Bedenken.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den bereits existierenden Nutzungen um eine erhebliche Beeinträchtigung von Natur- und Landschaft gemäß § 14 BNatSchG handele. Die Abarbeitung der Eingriffsregelung sei im Zuge des nachgeordneten Verfahrens abzuarbeiten.

Stellungnahme:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Die Hinweise bezüglich der Eingriffsregelung betreffen nachfolgende Planungen. Für den vorliegenden Flächennutzungsplan besteht kein Änderungsbedarf.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

3.3 Tiefbauamt Stadt Ebersberg, Schreiben vom 15.04.2019
In seiner Stellungnahme verweist das Tiefbauamt auf seine Stellungnahme vom 17.12.2018:
Bezüglich Wasserversorgung und Kanalisation wird von Seiten des Tiefbauamtes festgestellt, dass die baulichen Anlagen des Hundeübungsplatzes nicht an das öffentliche Ver- und Entsorgungsnetz angeschlossen seien. Es bestünden Anschlussmöglichkeiten. Im Falle eines Anschlusses seien die entsprechenden Planunterlagen 3-fach beim Tiefbauamt der Stadt Ebersberg zur Prüfung und Genehmigung einzureichen.
Die verkehrliche Erschließung sei gesichert. Ein Stellplatznachweis gemäß der städtischen Satzung sei beizubringen.
Allgemein werde darauf hingewiesen, dass notwendige Erschießungsmaßnahmen vom jeweiligen Antragsteller in Abstimmung mit der Stadt Ebersberg durchzuführen seien.

Stellungnahme:
Das Schreiben wurde bereits am 26.02.2019 in die Abwägung eingestellt und in ausreichendem Umgang behandelt. Eine weitere Behandlung ist nicht erforderlich.

Behandlungsvorschlag:
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung oder Ergänzung des Flächennutzungsplans erfolgt nicht.

Von Seiten der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Zusammengefasster Beschluss zu den Punkten 3.1 bis 3.3:
Der Technische Ausschuss macht sich die Inhalte der Abwägungs- und Beschlussvorlage zur Fassung vom 04.06.2019 zu Eigen und stimmt den Behandlungsvorschlägen 3.1 bis 3.3 zu.


Abstimmungsergebnis: 10: 0

Beschluss

Die Mitglieder des Technischen Ausschuss der Stadt Ebersberg nehmen Kenntnis von der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB und empfehlen dem Stadtrat den erläuterten Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat die 7. Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Aßlkofen West“ mit Begründung und Umweltbericht unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 16.07.2019 festzustellen.

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses empfehlen dem Stadtrat die Verwaltung zu beauftragen, die Genehmigung für den Flächennutzungsplan einzuholen und nach erfolgter Genehmigung öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:10 Uhr