Fermar-Bauträger GmbH;
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück FlNr. 329, Gmkg. Ebersberg, Eberhardstr. 42d
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).
Das geplante Einfamilienhaus fügt sich in seiner Kubatur und der äußeren Gestaltung in die nähere bestehende Bebauung ein. Die Erschließung erfolgt über im Grundbuch gesicherte Geh- und Fahrtrechte auf den Grundstücken mit der FlNr. 329/3, 329/4 und 360, Gmkg. Ebersberg. Diese liegen der Verwaltung bis dato nur teilweise vor.
Die erforderlichen zwei Stellplätze werden in der Garage sowie mit einem offenen Stellplatz auf dem Grundstück nachgewiesen.
Die Abstandsflächen werden im nördlichen Bereich um max. 2,45 m und im östl. Bereich um max. 2,82 m überschritten. Eine Zustimmung zur Abstandsflächenübernahme des Nachbarn liegt aber vor.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Will vermutet, dass sich das Baugrundstück teilweise im Landschaftsschutzgebiet befindet und bittet um diesbezügliche Aufklärung. Herr Spindler berichtet, dass ein Ortstermin mit der unteren Naturschutzbehörde, der Wasserwirtschaftsabteilung und der Bauabteilung des Landkreises stattgefunden hat, ein Hinweis auf eine Tangierung des Landschaftsschutzgebietes erfolgte nicht. Stadtrat Otter regt an, den benachbarten Bebauungsplan um dieses Grundstück zu erweitern, um im Verfahren den Trägern öffentlicher Belange eine Beteiligung zu ermöglichen. Bürgermeister Brilmayer gibt zu bedenken, dass die Kosten für ein Bebauungsplanverfahren vom Bauwerber zu übernehmen sind. Mit dem Bauwerber kann das aber erörtert werden. Grundsätzlich besteht im Ausschuss eine ablehnende Haltung zum Bauantrag, auch sei die Erschließung nicht gesichert
.
Beschluss
Der Ferienausschuss stimmt den Bauvorhaben vorbehaltlich der gesicherten Erschließung zu und
erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr