Mildner Silke und Benedikt; Bauantrag zur Errichtung von zwei Gauben am bestehenden Gebäude, FlNr. 1037/1, Gmkg. Ebersberg, Am Reither Berg 12


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 18.08.2015 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes  45 – Dachsberg.
Der Bebauungsplan enthält keine Festsetzungen zur Gestaltung der Dachgauben. Gemäß Bebauungsplan ist der Dachausbau zulässig, soweit dadurch keine neue Wohneinheit entsteht. Fenster im Dach dürfen die ruhige Dachform nicht stören.
Durch den Einbau der beiden Dachgauben entstehen kein weiteres Vollgeschoss und keine weitere Wohneinheit. Die Dachgauben werden aus Sicht der Verwaltung als nicht störend bewertet. Die Dachform der Gauben ist städtebaulich vertretbar.

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr