Schauberger Georg; Bauantrag zum Teilabbruch und Wiederaufbau des alten Wohn- und Stallgebäudes auf dem Grundstück FlNr.361, Gmkg. Ebersberg, Mühlweg 5


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ferienausschuss Sitzung des Ferienausschusses 18.08.2015 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Diesem Bauvorhaben wurde 2007 in einem Vorbescheid bereits positiv zugestimmt. Dieser wurde jedoch vom Antragsteller nicht verlängert und ist somit nicht mehr gültig.
Der Bauherr beabsichtigt, das bestehende Gebäude abzubrechen und an gleicher Stelle mit nahezu gleicher Kubatur (ca. 4,90 m länger, ca. 0,20 m breiter, ca. 0,20 m niedriger) einen Ersatzbau zu errichten.
Die Zulässigkeit des Bauvorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Otter bittet darum, unabhängig vom Baugenehmigungsverfahren bei der Familie Schauberger anzufragen, ob es möglich wäre, einen Wanderweg vom Klostersee über das Grundstück der Familie Schauberger nach Osten als Anschluss des vorhandenen Wanderweges zu führen.

Beschluss

Der Ferienausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr