Strobl Gudrun und Wilhelm;
Bauantrag zur Nutzungsänderung der Speicherräume zu einer zusätzlichen Wohneinheit; Errichtung eines Carports und einer Außentreppe sowie der Anbau einer Überdachung an die bestehende Garage auf dem Grundstück FlNr. 750/12, Gmkg. Ebersberg, Ringstraße 54
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Bauvorhaben liegen im Geltungsbereich des einfachen Bebauungsplanes 23 - Südwest-Landhausbau.
Es ist eine Nutzungsänderung der Speicherräume in eine zusätzliche Wohneinheit beantragt. Diese Nutzungsänderung ist zulässig. Die erforderlichen Stellplätze (bei 3 WE 5 Stellplätze) werden auf dem Grundstück bzw. in einer dem Grundstück zugehörigen Garage nachgewiesen.
Für den geplanten Carport im nördlichen Bereich des Grundstückes ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nötig, der an dieser Stelle keine Fläche für Garagen vorsieht.
Diese Befreiung kann erteilt werden, da keine nachbarlichen Belange beeinträchtigt werden und die Grundzüge der Planung nicht berührt sind.
Der Bauherr möchte auf der Südseite des Gebäudes eine Außentreppe errichten, um den Zugang zum Balkon im OG zu ermöglichen. Aus Sicht der Verwaltung steht diesem Bauvorhaben nichts entgegen.
Die geplante Überdachung, die an die bestehende Doppelgarage mit Geräteschuppen im südlichen Bereich des Grundstückes angebaut werden soll, überschreitet die fiktive Baulinie im Süden. Dieser Überdachung kann ebenfalls zugestimmt werden, da aus Sicht der Verwaltung keine nachbarlichen Belange beeinträchtig werden.
Der angrenzende (betroffene) Nachbar hat den Bauvorhaben zugestimmt.
Beschluss
Der Ferienausschuss stimmt dem Bauvorhaben und der dafür
erforderlichen Befreiung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr