Beratung und Beschlussfassung über die Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 18.08.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen aus dem Jahr 2004 zu § 14 des Ladenschlussgesetzes wurden die Kommunen ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass Verkaufsstellen nur aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen, die geeignet sind, einen beträchtlichen Besucherstrom anzuziehen, an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein dürfen.
Am 29. Juli gab es ein Treffen zwischen Vertretern des Bundes der Selbständigen und des E-EinZ und dem Bürgermeister. Der Marktmeister Herr Lindner hatte die Termine für die zwei Märkte in 2016 vorgeschlagen.
Seitens der Unternehmerschaft wurde in dem Gespräch beantragt, zu folgenden Märkten/Veranstaltungen in 2016 die Geschäfte öffnen zu dürfen:
03.01.2016 (Neujahrssingen mit Krippenausstellung an verschiedenen Standorten in der Stadt und weiterem Rahmenprogramm wie schon 2015), 24.04.2016 (Ulrichsmarkt), 23.10.2016 (Martinimarkt) und 27.11.2016 (Christkindlmarkt).
Die Unternehmer beantragten ferner, über die dafür notwendige Verordnung schon möglichst frühzeitig zu beraten, um nicht erst im Dezember (nächste geplante Sitzung des Stadtrates) mit der Planung für die Geschäftsöffnungen
beginnen zu können.
Beschluss
Der Ferienausschuss beschließt, die Sonntage am 03.01., 24.04., 23.10. und am 27.11.2016 per Verordnung für eine Öffnung der Geschäfte zuzulassen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechende Verordnung zur Regelung der verkaufsoffenen Sonntage zu veröffentlichen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 20.08.2019 08:46 Uhr