Bauantrag zum Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Garage, Vermarktungsgebäude und Maschinenhalle auf dem Grundstück FlNr. 3038/2, Gmkg. Oberndorf, Sigersdorf 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB (Außenbereich).
Geplant sind der Neubau eines Betriebsleiterhauses mit Nebengebäude und Doppelgarage sowie einer Maschinenhalle. Im Nebengebäude des Betriebsleiterhauses soll eine Zerlegungs- und Vermarktungseinrichtung entstehen.
Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wobei die Stadt den Tatbestand der Privilegierung nicht prüft.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen (für das Betriebsleiterhaus 2 StPl. in der Doppelgarage, für das Vermarktungsgebäude 2 StPl. auf dem Hofgelände).
Für den Bau der Maschinenhalle im südlichen Grundstücksbereich ist eine Abweichung von den Abstandsflächen erforderlich und beantragt. Aus Sicht der Verwaltung ist diese Abweichung städtebaulich vertretbar. Nachbarliche Belange werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.
Der betroffene angrenzende Nachbar dem Bauvorhaben zugestimmt.
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 26.07.2019 10:26 Uhr