Antrag der FDP vom 13.01.2016 zum Haushalt 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses, 23.02.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 23.02.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zum dem ersten Antrag der FDP, die Umweltstation zukünftig im Haushaltsplan nicht mehr im Einzelplan 1 sondern im Einzelplan 3 zu führen, wird von Herrn Napieralla ausführlich Stellung bezogen. Es gibt keine Regelung, die die weitere Aufführung der Einnahmen und Ausgaben im Einzelplan verbieten würde, eine Änderung wäre mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden.

Beschluss :
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, die Umweltstation zukünftig im Haushaltsplan im Einzelplan 3 zu führen.

0 Ja : 10 Nein
Damit ist der Antrag einstimmig abgelehnt.

Zu dem zweiten Antrag der FDP, im Stellenplan des Haushaltsplanes Teilzeitkräfte entsprechend ihrer Arbeitszeit in Bruchteilen einer Vollzeitstelle anzugeben, führt Herrn Ipsen aus, dass dies mit überschaubarem Aufwand möglich sei, das formulierte Ziel des Antrages, nämlich eine bessere Beurteilung des Personaleinsatzes für eine entsprechende Aufgabe, damit aber keineswegs erreicht werden würde. Dafür müsste wie in den Gebührenhaushalten eine aufgabenbezogene Kostenermittlung durchgeführt werden.

Beschluss:
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, Teilzeitkräfte im Stellenplan des Haushaltsplanes künftig entsprechend ihrer Arbeitszeit in Bruchteilen einer Vollzeitstelle anzugeben.

0 Ja : 10 Nein
Damit ist der Antrag einstimmig abgelehnt.

Zu dem dritten Antrag der FDP, bei Abweichung der Personalkosten in einem Unterabschnitt des Haushaltes von mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresansatz in der Haushaltsvorlage eine Begründung anzugeben, verweist Herr Ipsen auf die ausführliche Begründung der Personalkostenentwicklung im Vorbericht des Haushaltsplanes. Hier werden die Kostenveränderungen im Detail beschrieben, allerdings nicht heruntergebrochen auf die einzelnen Unterabschnitte.

Beschluss

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss beschließt, bei Abweichung der Personalkosten in einem Unterabschnitt des Haushaltes von mehr als 3 Prozent gegenüber dem Vorjahresansatz in der Haushaltsvorlage eine Begründung anzugeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 21.08.2019 14:27 Uhr