Antrag Bündnis 90/Die Grünen vom 21.10.2014;
Erneute Prüfung PV-Anlage auf dem Dach des Museums Wald und Umwelt
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Folge des Antrags von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN - e
rneute Prüfung PV-Dachanlage auf dem Dach des Museums Wald und Umwelt - wird am 09.12.2014 im TA beschlossen, zunächst die Energieverbräuche des Museums zu reduzieren. Nach Abschluss der Energiesparmaßnahmen wird die erneute Prüfung im TA am 08.12.2015 vorgestellt. Auf zu erwartende Schwierigkeiten bzgl. des Denkmalschutzes wird hingewiesen. Dennoch wird die Stadtverwaltung beauftragt die Anlage umzusetzen. Zur Absicherung des Vorhabens, werden nun zunächst Denkmal- und Naturschutzbelange geklärt:
Am 25.08.2008 findet eine Besprechung mit dem Landesamt für Denkmalschutz, dem Kreisheimatpfleger und der Denkmalschutzbehörde statt. Die Anlage soll entweder als kleine (20 m²) Ausführung auf dem südlichen Teil des Ostdaches oder als große (80 m²) Ausführung auf dem westlichen Teil des Westflügels installiert werden. In einem förmlichen Verfahren würde beides ablehnt werden, da beide Gebäudeteile als Gesamtdenkmal anzusehen sind und beide Standorte das Erscheinungsbild und damit den Denkmalwert des Gebäudes stark beeinträchtigen. Ein technisches Bauteil wie eine PV-Anlage wirke wie ein Fremdkörper und sei abzulehnen.
Am 01.09.2008 findet im LRA Ebersberg eine Information zu rechtlichen Fragestellungen statt, wonach das Gebäude als Denkmal im Gesamten geschützt ist. Die PV-Anlage wäre verfahrensfrei nach §57 Abs.1 Nr.3a BayBauO (2009), aber eine denkmalrechtliche Erlaubnis ist notwendig. Diese würde versagt werden, eine Klage wäre notwendig.
Am 29.12.2015 erhält das Bauamt eine aktuelle schriftliche Stellungnahme der Unteren Denkmalschutzbehörde. Das Landesamt für Denkmalpflege hat erhebliche Bedenken gegen die Anlage, da die Dachflächen sowohl nach Süden als auch nach Westen weithin einsehbar sind. Dies gilt auch für den Neubau, der im Zusammenbau mit dem transferierten Baudenkmal eine Einheit bildet. Alle anderen Standorte, auch auf den umgebenden Grünflächen, werden vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde abgelehnt (schützenswertes Gut sei hier die Topografie).
Am 10.02.2016 arrangiert das Bauamt eine gemeinsame Ortsbegehung unter Beteiligung von Unterer Denkmalschutzbehörde, Landesamt für Denkmalpflege und Kreisheimatpfleger. Die Teilnehmer bekräftigen ihre Aussagen. Das Landesamt hat erhebliche Bedenken gegen die Anlage auf sämtlichen Dachfläche, da die Dachflächen sowohl nach Süden als auch nach Westen weithin einsehbar seien. Dies gilt auch für den Neubau, der im Zusammenbau mit dem transferierten Baudenkmal eine Einheit bildet (Ensembleschutz). Selbst eine kleine Dachinstallation auf dem West-Dach des Neubaus findet nicht die Zustimmung der Anwesenden. Die Vertreter des Denkmalschutzes machen deutlich, dass keine Zustimmung zu jedweder Dachinstallation in Aussicht gestellt werden kann. Die Beratungsrichtlinien des Landesamtes von 2012, in denen Denkmalschutz und Klimaschutz laut Antrag als gleichberechtigte Belange dargestellt werden, seien dem unterzuordnen.
Unabhängig von den beteiligten Personen hat die Haltung der Unteren Denkmalschutzbehörde und des Landesamts für Denkmalpflege in 7 Jahren nicht geändert.
Diskussionsverlauf
StR Goldner sieht in der Denkmalschutzrichtlinie durchaus die Möglichkeit, eine PV- Anlage auf einem denkmalgeschützen Gebäude unterzubringen. Er spricht sich aber gegen einen etwaigen Klageweg zur Durchsetzung aus.
StR Ried findet grundsätzlich eine Förderung von Solarnutzung gut, kann aber den Standpunkt der Denkmalschutzbehörde gut verstehen. Er ist auch gegen ein PV- Anlage auf dem Museum.
Bgm. Brilmayer fände eine PV- Anlage auf dem Dach sinnvoll, da es sich um eine Bildungseinrichtung handele, die auch das Thema „Umwelt“ thematisiere. Eventuell könne man, sollte eine PV- Anlage rechtlich nicht möglich sein, ein Schild mit einer Erklärung der Sachlage um die versagte PV-Anlage am Museum anbringen. Er schlägt vor, dass die Verwaltung damit beauftragt wird, eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben zu beantragen. Bei einer Versagung der Erlaubnis kann der Ausschuss über das weitere Vorgehen beraten.
StR Lachner schätzt die Möglichkeiten für einen positiven Bescheid gering ein. Eine etwaige Klage sieht er kritisch.
StR Otter ist gegen den Antrag einer denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis.
Beschluss
Der Technische Ausschuss beauftragt die Bauverwaltung, den Antrag für eine denkmalschutzrechtliche Erlaubnis zu stellen und über das Ergebnis in einem der nächsten Ausschüsse zu informieren.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr