Neubau einer GSM-R Basisstation
Bärmühle (BÜ KM 11,264)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.03.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die DB Netz AG hat beim Eisenbahn-Bundesamt den Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung zur Errichtung eines Funkmastes sowie eines Systemtechnikschrankes gestellt.
Beim geplanten Funkmast handelt es sich um einen Schleuderbetonmast mit einer Höhe von 30 m als Antennenträger (Antenne wird in einer Höhe von etwa 27 m am Mast montiert). Mit dem Bau dieses Mastes soll die lückenlose Funkverbindung auf der Zugstrecke Wasserburg – Grafing sichergestellt werden.
Der Verwaltung wurde zusätzlich eine Standort-Bewertung vorgelegt, dass die elektromagnetische Strahlung, die durch den Betrieb von ortsfesten Funkanlagen entsteht, sich unterhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Werte befindet und der Schutz der umliegenden Anwohner somit gewährleistet bleibt.
Der Stadt liegt die Plangenehmigung zur Herstellung des Benehmens vor, da eine Grundstücksbetroffenheit der Stadt vorliegt. Die DB Netz AG möchte diesen Mast auf einem Teil des stadteigenen Grundstückes FlNr. 2044, Gmkg. Oberndorf errichten. Dieses Teilgrundstück hat eine Größe von 104 m² und würde von der DB Netz AG käuflich erworben, sofern die Stadt dem zustimmt.
Die Zuwegung des Baustellenbereiches führt über eine öffentliche Straße (FlNr. 2041/3 und 2044, Gmkg. Oberndorf). Hier wäre vorher eine Bestandsaufnahme der Straße anzufertigen, sowie anschließend die Beseitigung etwaiger Schäden nach Fertigstellung durch den Antragsteller durchzuführen.
Diskussionsverlauf
Der Technische Ausschuss ließ die Notwendigkeit zur Errichtung dieser Station erkennen. Doch gab es aus der Mitte des Ausschusses Kritik an der Veränderung des Ortsbildes in Bärmühle, zudem blieben noch einige Fragen offen, die durch die uns vorliegenden Planungsunterlagen nicht ausreichend geklärt werden konnten.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt der Grundinanspruchnahme für den Bau der GSM-R Basisstation vorerst nicht zu.
Zu folgenden Themen möchte der Technische Ausschuss vor einer Zustimmung zur Grundstücksnutzung noch informiert werden:
- Zur Wahrung des Ortbildes im Außenbereich Bärmühle stellt sich die Frage, ob die Höhe des geplanten Mastes (30 m) funktechnisch erforderlich ist oder ob ein Mast mit einer Höhe von 15 m ebenfalls für den Funkverkehr ausreichen würde?
- Der Ausschuss stimmt lediglich einer Nutzung des Mastes für den Funkverkehr der Bahn zu. Er wünscht sich keine zusätzliche Nutzung für den Mobilfunk. Ist eine solche Nutzung ebenfalls vorgesehen?
- Die Stadt kann sich auch eine Verpachtung des Teilgrundstückes an die Deutsche Bahn AG vorstellen. Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen eine Verpachtung und für einen Kauf des Teilgrundstückes?
Das Eisenbahn-Bundesamt wird
mit Schreiben vom 09.03.2016 durch die Verwaltung aufgefordert, uns die notwendigen Informationen bis zur nächsten Sitzung des Technischen Ausschusses am 12.04.2016 zu übermitteln, um dann über dieses Vorhaben abstimmen zu können.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt
Datenstand vom 26.07.2019 10:27 Uhr