Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 842 und 842/10, Gmkg. Ebersberg, an der Floßmannstraße
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die beiden Bestandsgebäude (Floßmannstr. 5a und 7) sollen abgebrochen werden und durch ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage ersetzt werden.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der einfachen Bebauungspläne Nr. 10 und Nr. 13 (aus den Jahren 1950) und beurteilt sich zudem nach § 34 BauGB.
Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das beantragte Mehrfamilienhaus in seiner Kubatur, der Wandhöhe (12,20 m; Nachbargebäude 4,40 m und 6 m) und der Geschossigkeit (E + 3) nicht in die nähere Umgebung ein.
Die vom Bauherrn gestellten Fragen zum Vorbescheid, ob die geplante Bebauung in Bezug auf die Höhenentwicklung und auf die Gebäudegrundfläche genehmigungsfähig ist, sind aus Sicht der Verwaltung mit nein zu beantworten.
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Diskussion stimmt der Technische Ausschuss dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu.
Beschluss
Der Technische Ausschuss verweigert dem geplanten Bauvorhaben und dem beantragten Vorbescheid einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.
Sollte der Antragsteller den Antrag nicht zurückziehen wird die Verwaltung ermächtigt eine Veränderungssperre gem. §§ 14, 16 und 17 BauGB zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 10:28 Uhr