Bauvoranfrage zur Errichtung von 2 x 3 Reihenhäusern auf den Grundstücken FlNr. 632 u. 632/5, Gmkg. Ebersberg, an der Kolpingstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Bauherr möchte die geplante Bebauung im Rahmen einer Bauvoranfrage über den Technischen Ausschuss prüfen lassen.

Geplant ist die Errichtung von zwei Dreispännern mit Garagen. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes 151 – südlich der Kolpingstraße.

Für die geplante Bebauung sind zahlreiche Befreiungen vom gültigen Bebauungsplan erforderlich:
-        Errichtung von zwei Dreispännern anstelle eines Dreispänners
-        Überschreitung der GR (417,60 m², BPl.: 250 m²)
-        Überschreitung der Baugrenzen
-        Erhöhung der Vollgeschosse von II auf III
-        Überschreitung der Wandhöhe von 6,20 m auf 8,30 m
-        Änderung der Dachform und -neigung von Satteldach (30 – 35°) auf Pultdach (5°)
-        Abweichung von der festgesetzten Höhenlage OK-FFB-EG aufgrund der Hanglage und Anordnung der Zufahrt

Die Vorgaben, die Feldzufahrt zur südlich gelegenen FlNr. 631, Gmkg. Ebersberg, sowie die erforderlichen Grunddienstbarkeiten zu Gunsten der Stadt (FlNr. 632/5, Gmkg. Ebersberg) und dem Grundstückseigentümer der genannten FlNr. 631 wurden dem Bauherrn gegenüber angesprochen.

Aus Sicht der Verwaltung ergibt sich die Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes 151, da ein Bauantragsverfahren mit Befreiungen bzw. Abweichungen nicht durchgeführt werden kann.

Beschluss

Der Technische Ausschuss lehnt die Befreiungen vom Bebauungsplan ab .

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr