Aufstockung einer Doppelhaushälfte und Aufteilung in 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 716/5, Gmkg. Ebersberg, Heinrich-Vogl-Straße 29 b


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt sind die Aufstockung der bestehenden Doppelhaushälfte und die Aufteilung dieser in zwei Wohneinheiten (1 WE im EG, 1 WE in OG + DG).

Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 34 BauGB (Innenbereich).

Die Aufstockung ist aus Sicht der Verwaltung nach den Einfügungsgrundsätzen des § 34 BauGB zulässig. Die Abstandsflächen werden an der südwestlichen Grundstücksgrenze geringfügig überschritten (max. 50 cm). Hier ist ein Antrag auf Abweichung zu stellen oder eine Abstandsflächenübernahmeerklärung des Nachbarn vorzulegen.

Die erforderlichen 3 Stellplätze werden auf dem Grundstück (1 Stellplatz in der Garage, 2 offene Stellplätze) nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben vorbehaltlich der Abstandsflächenregelung zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr