Antrag der Frauenunion Ebersberg an den Stadtrat Behandlung Nr. 3 des Antrages: Lärmmindernder Straßenbelag auf allen Gemeindestraßen mit Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.05.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.04.2016 stellt die Frauen Union unter Punkt 3 den Antrag, dass auf allen Gemeindestraßen mit einer Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h, bei der nächsten Sanierung, ein lärmmindernder Straßenbelag aufgebracht werden soll.

Derzeit gibt es im Stadtgebiet von Ebersberg fünf gemeindeeigene Straßen, die mit 50 km/h befahren werden können.

       Münchener Straße
       Gärtnereistraße
       Dr.-Wintrich-Straße
       Heinrich–Vogl–Straße
       Eichthalstraße

Die Gärtnereistraße, die Dr.-Wintrich-Straße und zum Teil auch die Eichthalstraße wurden im Laufe der letzten 3 Jahre saniert. Je nach Belastung dieser Straßen hält die Asphaltfeinbetonschicht (AFB) zwischen 15 – 20 Jahre.

Die Münchener Straße und die Heinrich–Vogl–Straße (ehemalige B 304) wurden 2011 vom Straßenbauamt Rosenheim in den städtischen Unterhalt übernommen. Für beide Straßen besteht aus heutiger Sicht noch kein Sanierungsbedarf.

Sollte jedoch eine Sanierung anstehen, so könnte bei der Ausschreibung für eine Deckensanierung, sowohl eine herkömmliche AFB – Beschichtung, als auch ein Splittmastixbelag (lärmmindernder Straßenbelag) ausgeschrieben werden.
Eine derartige Ausschreibung könnte dann dem Stadtrat als Entscheidungshilfe dienen, welcher Belag eingebaut werden soll. Denn der Splittmastixbelag ist gegenüber dem AFB zum einen teurer und zum anderen, hat dieser aufgrund seiner offenporigen Struktur nur eine Lebensdauer von ca. 8 – 10 Jahren. Außerdem müsse die Beteiligung der Anlieger an den Kosten bedacht werden.

Diskussionsverlauf

StR Platzer merkte an, dass lt. Verkehrsministerkonferenz vom 15.04.16 geprüft wird, ob
Tempo 30 vor Kindergärten und Altenheimen künftig Vorschrift werden soll. Bis zum Herbst 2016 wird das Ergebnis der Prüfung erwartet.

Man  sollte man sich dann, lt. Bgm. Brilmayer, beim Ministerium über den Sachstand erkundigen.

Beschluss

Bei künftigen Ausschreibungen zur Straßensanierung für die vorher beschriebenen Straßen soll als Alternative einen Splittmastixbelag mit ausgeschrieben werden.
Der Stadtrat wird dann bei der Vergabe der Sanierungsmaßnahmen über die gewünschte Ausführung entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:29 Uhr