Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 127.1 Ruhensdorf; Einleitungs- und Auslegungsbeschluss zur Aufhebung der Satzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.06.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Außenbereichslückenfüllungssatzung (AB) Nr. 127.1 Ruhensdorf hat den Satzungszweck erfüllt. Durch Lückenschließungen der Bebauung sind große Teile des Umgriffs als Innenbereich anzusehen. Um der geänderten Rechtslage Rechnung zu tragen, wird derzeit eine Entwicklungssatzung (ES) für den im FNP als Dorfgebiet (MD) dargestellten Bereich von Ruhensdorf aufgestellt.

Die Aufhebung der AB und Aufstellung der ES sollte aufgrund gesetzlicher Verfahrensbestimmungen parallel durchgeführt werden. Die AB soll am Tage der Rechtswirksamkeit der ES aufgehoben werden.

Für die Aufhebung solcher Satzungen hat der Gesetzgeber keine ausdrückliche Regelung getroffen. Bei Satzungen gilt jedoch nach herrschender Meinung auch der allgemeine Rechtsgedanke, dass für die Aufhebung die gleichen Vorschriften gelten wie für die Aufstellung. Auch für die Aufhebung einer Außenbereichslückenfüllungssatzung sind somit die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr.2 und 3 BauGB und die Vorschrift über die Bekanntmachung der Satzung (§ 10 Abs. 3 BauGB) entsprechend anzuwenden. 

Diskussionsverlauf

Aus Verständnisgründen wird von einem Ausschuss-Mitglied angeregt, über den Punkt 1.1 getrennt abzustimmen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Einleitungsbeschluss für die Aufhebung der Außenbereichslückenfüllungsatzung  Nr. 127.1 Ruhensdorf und beauftragt die Verwaltung mit der Auslegung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:58 Uhr