Entwicklungssatzung Nr. 204 Ruhensdorf; Einleitungs- und Auslegungsbeschluss zur Entwicklungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.06.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

In seiner Sitzung am 10.03.2016 hat der Technische Ausschuss die die Durchführung eines Verfahrens für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung beschlossen. Nach erneuter Prüfung der Sachlage empfiehlt die Bauverwaltung, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung formell eine Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB aufzustellen, und keine Einbeziehungssatzung. Üblich ist  bei Einbeziehungssatzungen  die Ausweisung einzelner Außenbereichsflächen. Hier ist aber durch die Darstellung im FNP bereits eine Auswahl an entwickelbaren Grundstücken getroffen worden, die dann formell als Innenbereich gelten und bebaut werden können.

Die Aufstellung einer Entwicklungssatzung ist möglich, da bereits eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan vorliegt und tatsächlich ein gewisser bebauter Bereich mit Bebauungszusammenhang vorhanden ist. Mit der geordneten städtebaulichen Entwicklung des Siedlungsbereichs Ruhensdorf kommt die Stadt einerseits der Nachfrage nach Bauland entgegen und will damit andererseits die Möglichkeit zur Deckung dieses Bedarfs für nachfolgende Generation auf familieneigenen Grundstücken schaffen, um insbesondere auch ortsansässigen Bauinteressenten die Möglichkeit der Bildung von Wohneigentum anbieten zu können.
Die Satzung schafft innerhalb ihres Geltungsbereiches neues Baurecht. Hier gilt fortan das sich aus § 34 BauGB ergebende grundsätzliche Baurecht nach Maßgabe des Einfügungsgebotes.

Bei der Aufstellung einer Entwicklungssatzung sind die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB entsprechend anzuwenden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss fasst den Einleitungs- und Auslegungsbeschluss auf Grundlage der vorliegenden Planung für die Entwicklungssatzung Ruhensdorf.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 26.07.2019 10:58 Uhr