Antrag des AK Energiewende 2030 auf Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg nach März 2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.07.2016 ö vorberatend 6

Sachverhalt

Auf Grund der erfolgreichen Arbeit des Klimaschutzmanagements beantragt der AK Energiewende 2030 die Fortsetzung der fachlich-inhaltlichen Unterstützung zur Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Ebersberg ab März 2017 (Klimaschutzmanager/in).

Seit Oktober 2013 beschäftigt die Stadt Ebersberg einen Klimaschutzmanager. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit bezuschusst die Stelle über die Nationale Klimaschutzinitiative (Projektträger Jülich) mit 65% bis zum 14.03.2017. Es kann nun eine Anschlussförderung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 2 Jahre beantragt werden. Es können zusätzliche, noch nicht umgesetzte bzw. beantragte Maßnahmen des Klimaschutzkonzepts eingereicht werden.
Mit Beschluss vom 31.05.2016 empfiehlt der Umwelt- Sozial- und Kulturausschuss dem Stadtrat, dem Antrag des AK Energiewende 2030 zu entsprechen und alle erforderlichen Schritte zur längestmöglichen Verlängerung der Förderung des städtischen Klimaschutzmanagements durch den Projektträger Jülich in die Wege zu leiten.
Der Klimaschutzmanager hat sich im Vorfeld mit dem Fördermittelgeber in Berlin abgestimmt. Dabei wurde eine mögliche Anpassung und Übertragung von Maßnahmen im Bereich Energiemanagement sowie die Auswahl der bislang noch nicht beantragten Maßnahmen aus Kapitel 14 des integrierten Klimaschutzkonzepts besprochen. Er empfiehlt der Stadt Ebersberg in Absprache mit dem AK Energiewende 2030 daher die folgenden Maßnahmen für das Anschlussvorhaben zu beantragen:
Energiemanagement (übertragene Maßnahmen aus dem Aktionsplan von 2012)
  1. Kommunales Energiemanagement einführen
  2. Monitoring der Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften
  3. Investitionsplan zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften
  4. Begleitung bei einer Mustersanierung
  5. Workshop „Verankerung des Klimaschutzgedankens in der Stadtverwaltung“

Klimaschutzmanagement und Erfolgskontrolle (noch nicht beantragte Maßnahmen aus Kapitel 14)
  1. Indikatorensystem
  2. Mehrjahresfinanz- und Investitionsplanung
  3. Fortschreibbare CO2-Bilanz
  4. Evaluierung des Klimaschutzkonzepts
  5. Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts etablieren
Neben diesen einzelnen Maßnahmen erledigt das Klimaschutzmanagement weiterhin die laufenden Aufgaben und setzt die erfolgreichen Aktivitäten der vergangenen Jahre nach Möglichkeit fort.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag des AK Energiewende 2030 zu entsprechen und alle erforderlichen Schritte zur längstmöglichen Verlängerung der Förderung des städtischen Klimaschutzmanagements durch den Projektträger Jülich in die Wege zu leiten.
Der Stadtrat beschließt die folgenden Maßnahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts von 2012 als Handlungsrahmen für das Anschlussvorhaben 2017-2019:
Energiemanagement (überführte Maßnahmen aus dem Aktionsplan von 2012)
  1. Kommunales Energiemanagement einführen
  2. Monitoring der Energieverbräuche der eigenen Liegenschaften
  3. Investitionsplan zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften
  4. Begleitung bei einer Mustersanierung
  5. Workshop „Verankerung des Klimaschutzgedankens i. d. Stadtverwaltung“
Klimaschutzmanagement und Erfolgskontrolle (Maßnahmen aus Kapitel 14)
  1. Indikatorensystem
  2. Mehrjahresfinanz- und Investitionsplanung
  3. Fortschreibbare CO2-Bilanz
  4. Evaluierung des Klimaschutzkonzepts
  5. Klimaschutz als Querschnittsaufgabe aller Ressorts etablieren
Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung, auf Basis der ausgewählten Maßnahmen und des integrierten Klimaschutzkonzepts einen Fördermittelantrag an den Projektträger Jülich für die Umsetzungsphase und die Organisation des Klimaschutzmanagements zu stellen. Der Stadtrat beauftragt den AK Energiewende 2030 die Umsetzung der genannten Maßnahmen weiterhin beratend zu begleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.08.2019 09:13 Uhr