Auf Beschluss des TA vom 15.03.2016 hat sich der AK Energiewende 2030 mit der Standortsuche für öffentliche Ladeinfrastruktur für Elektroautos befasst und potenzielle Standorte in Ebersberg identifiziert. Der Netzbetreiber hat die Standorte geprüft und freigegeben. Es wurden nur solche Standorte gewählt, die eine günstige Netzanbindung erlauben.
Um den Ausbau landkreisweit abzustimmen, hat sich die Stadt am Elektromobilitätskonzept des Landkreises beteiligt, welches im Sommer 2018 fertiggestellt wurde. In diesem Zusammenhang wurden alle Standorte zusätzlich u.a. durch Ortsbegehungen auf Eignung untersucht und zusätzlich die folgenden Kriterien geprüft: Parkdruck, Besucherfrequentierung, Nutzergruppen, Sichtbarkeit, Zugänglichkeit, Vandalismus-Risiko, Mobilfunk, Netzanschluss sowie Besitzverhältnisse Grundstücke. Das Elektromobilitätskonzept empfiehlt 5 neue öffentliche Ladestandorte für Elektroautos als kurzfristiges Ausbauziel für Ebersberg. 6 weitere Standorte wurden vorerst zurückgestellt. Eine Markterkundung hat für die Realisierung der empfohlenen Standorte die folgende Kostenkalkulation ergeben:
Standort 1: Bürgermeister-Müller-Straße 12: Am Hallenbad-Parkplatz wird dringend eine Wall-Box für den städtischen Elektrotransporter benötigt. Die Stellplätze werden tagsüber für Mitarbeiter der Schule mit Elektroauto reserviert und nachts für alle Elektroautos freigegeben. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat für die Errichtung der 2 Ladepunkte mit je 11 kW (eine Wallbox mit Doppelstecker) einen Zuschuss von 25 % zugesagt.
Standorte 2-4: Für weitere drei öffentliche Ladesäulen mit einer Anschlussleistung von 40 kW wurden ebenfalls Zuschüsse bewilligt (max. 22 kW je Ladepunkt):
• Waldsportpark - Manfred-Bergmeister-Weg 1
• Kindergarten und Wanderparkplatz - Eggerfeld 30
• Freibad Klostersee - Am Priel 6
Die gesamten Investitionskosten (Ladeeinrichtung, Netzanschluss) sind mit bis zu 80.000 Euro brutto berechnet (teuerstes Ergebnis bei Markterkundung). Der Zuschuss beläuft sich nach derzeitigem Stand in Summe auf knapp unter 25.000 Euro. Der erforderliche Eigenanteil von bis zu 55.000 Euro kann im bestehenden städtischen Klimaschutzhaushalt für die Umsetzung der Maßnahme zugeteilt werden. Bei Zustimmung des Technischen Ausschusses wird die Stadtverwaltung im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung den günstigsten Anbieter ermitteln und die anschließende Vergabeempfehlung in nichtöffentlicher Sitzung vorstellen.
Betreiber-Modell: Alle Ladesäulen befinden sich im Besitz der Stadt und sollen nach einem einheitlichen Modell betrieben werden. Das Laden von Strom ist kostenpflichtig. Die Bezahlung wird systemoffen möglich sein. Der normkonforme Betrieb wird hauptverantwortlich von den Bietern sichergestellt. Die Überwachung der Ladestation, die Fernsteuerung und Fernwartung, eine Kundenhotline, die reguläre technische Wartung, Nutzerkonten und Abrechnung werden von den Bietern gestellt. Hierfür sind jährliche Grundkosten von bis zu 5000 Euro anzusetzen. Vor-Ort Service wird nach Aufwand und Beauftragung zusätzlich berechnet. Die jährliche technische Prüfung erfolgt im Rahmen der allgemeinen technischen Prüfung für kommunale Liegenschaften.
Der fünfte empfohlene Standort (Zentrum Oberndorf) wurde von der Verwaltung bis 2020 zurückgestellt, da hier eine Baumaßnahme direkt neben dem geplanten Standort angelaufen ist.
Für die Erreichung der Zielvorgabe aus dem Mobilitätskonzept verfolgt die Stadtverwaltung stattdessen nun eine Kooperation mit den Ebersberger Autoteiler e.V. und der Firma Wochermaier & Glas, die gemeinsam im Stadtzentrum von Ebersberg einen öffentlichen Ladestandort schaffen möchten und hierfür finanzielle Unterstützung seitens der Stadt sowie 2 Parkflächen angefragt haben. Der Verein plant derzeit die Beschaffung eines Elektroautos. Der im Stadtzentrum ansässige Betrieb möchte die Ladeinfrastruktur beisteuern. Die Stadtverwaltung prüft derzeit die genauen Zuschusskosten für den städtischen Klimaschutzhaushalt und wird die Kosten-, Aufgaben-, und Pflichtenverteilung zwischen den Projektpartnern dann in einer Sondernutzungsvereinbarung regeln.
Der AK Energiewende 2030 hat die Maßnahmen in seiner Sitzung vom 08.07.2019 abschließend besprochen und empfiehlt die Durchführung. Die beschriebenen 4 Standorte entsprechen dem Planungsstand vom 09.07.2019. Nachträgliche Standortänderungen sind nicht vollständig auszuschließen.