Bauvoranfrage zur Aufstockung des Wohngebäudes mit Carport auf der FlNr. 80, Gmkg. Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.10.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Antragsteller plant die Aufstockung seines Wohnhauses um ein zweites Obergeschoss. Dadurch ergibt sich eine neue Wandhöhe von 9,49 m auf der Südseite (Straßenseite) und von 8,89 m auf der Nordseite (Gartenseite). Das Gebäude ist mit dem Wohnhaus Dr.- Wintrich-Str. 22 (FlNr. 801/3, Gemarkung Ebersberg) an der gemeinsamen Grenze zusammengebaut und bildet dadurch eine Doppelhaushälfte. Als Vater von Drillingen benötigt der Antragsteller nach seinen eigenen Angaben dringend weiteren Wohnraum.

Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes; es liegt im Innenbereich. Die Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht vorliegend einem allgemeinen Wohngebiet. Die angestrebte Nutzung als Wohngebäude fügt sich somit ein.
Das Bauvorhaben fügt sich allerdings nicht nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Das geplante Gebäude überschreitet die vorhandene Wandhöhe der angrenzenden Doppelhaushälfte um ca. 3,2 m.

Das Baugebiet sowie die nähere Umgebung, in dem das Grundstück des Antragstellers liegt, ist geprägt von einer kleinteiligen Bau- und Nutzungsstruktur in Form einer höchstens zweigeschossigen Reihenhaus- und Doppelhausbebauung. Die Hochhäuser in der Dr.-Wintrich-Str. Nr. 43 – 51 werden nicht mehr als Bezugsgröße herangezogen und bilden einerseits durch die Zäsur der Dr.-Wintrich-Str. und andererseits durch das nach Südwesten abfallende Gelände in dem Bereich eine Trennung und damit eine eigene Einheit nach Süden hin. Es können nur solche Bauwerke dem im Zusammenhang bebauten Ortsteil bzw. der näheren Umgebung zugeordnet werden, die für eine nach der vorhandenen Siedlungsstruktur angemessene Fortentwicklung der Bebauung maßstabsbildend sind. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Würde man die Hochhäuser als maßstabsbildend heranziehen, könnten auf dem vorgenannten Baugebiet enorme Wandhöhen entstehen, die zu städtebaulichen Spannungen führen würden. Die Aufstockung des Doppelhauses würde eine Entwicklung in Gang setzen, für die die planersetzenden Vorschriften des § 34 BauGB nicht mehr ausreichend sind. Der Siedlungsbereich mit den bestehenden Doppel- und Reihenhäusern in der Dr.-Wintrich-Str. sowie der Rotwandstraße bestimmt aus städtebaulicher Sicht die Vorgaben für die Einfügungskriterien des § 34 BauGB.

Zwischenzeitlich wurde für das Gebiet im Zuge der Planungen zum Personalwohnbau der Kreisklinik, das Nachverdichtungspotential in diesem Quartier im Rahmen einer Studie betrachtet.
Der Architekt Eberhard von Angerer, der für diesen Bereich nach Ansicht der Jury den besten Vorschlag vorgelegt hat, wurde mehrfach mit dem Bauvorhaben von Herrn Ernst befasst. Herr von Angerer hat mehrere Vorschläge erarbeitet, die jedoch alle vom Antragsteller nicht akzeptiert wurden. Die Aufstockung um ein Vollgeschoss mit einer Wandhöhe von über 9 m wird vom Städteplaner in seinem Schreiben vom 31.01.2019 als städtebaulich nicht akzeptabel angesehen.  

Zusammen mit dem Antragsteller wurde das Vorhaben zuletzt am 09.05.2019 im Landratsamt besprochen. Auch von dort wurde eindeutig festgestellt, dass das Vorhaben nach § 34 BauGB nicht genehmigungsfähig ist.

Das Vorhaben ist somit in der vorliegenden Form gemäß § 34 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig und damit nicht genehmigungsfähig.

Zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes und damit zur Schaffung des benötigten Wohnraums ist ein Bauleitplanverfahren erforderlich. Allerdings wurde bereits durch den von der Stadt beauftragten Stadtplaner festgestellt, dass das vorliegende Vorhaben städtebaulich nicht akzeptabel sei.

Zum weiteren Vorgehen empfiehlt die Verwaltung zunächst für den Bereich einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan auf Grundlage der Nachverdichtungsstudie vom 01.03.2018 zu fassen, mit dem Ziel die zusätzlichen Nutzungsmöglichkeiten festzuschreiben.


Mit dem Antragsteller des vorliegenden Vorhabens wären im Zuge des Verfahrens die baulichen Möglichkeiten nochmals im Detail zu besprechen, um eine städtebaulich verträgliche Lösung zu schaffen.

Der Antragsteller hat mit Schreiben vom 25.09.2019 (E-Mail) bestätigt, seinen Bauantrag solange liegen zu lassen, bis das Bebauungsplanverfahren einen gewissen Stand erreicht hat.    

 

Diskussionsverlauf

Die Verwaltung teilte mit, dass in Abstimmung mit dem Städteplaner der Bebauungs­planumgriff auf die beiden Anwesen Dr.-Wintrich-Str. 22 und 24 beschränkt wird. Das Doppelhaus nimmt durch seine Proportion und Größe eine Alleinstellung in der Siedlung ein, so dass die bisher erarbeiteten Konzepte für die Nachverdichtung in dem Quartier hier kaum anwendbar sind. Es wurde ein einfacher Bebauungsplan vorgeschlagen, der die überbaubaren Grundstücksflächen, die maximale Wandhöhe sowie die Anzahl der Vollgeschosse festsetzt. Ferner sollen noch Angaben zur Dachneigung und Aussagen zur Zulässigkeit von Dachgauben getroffen werden.
StR Otter stellte fest, dass das Thema Aufstockung in diesem Bereich schon früher angesprochen wurde und verwies hierzu auf die weiter östliche liegende „Toskana-Siedlung“. Die Parkplatzanordnung fand er nicht gelungen; es sollte hier über Duplexparker nachgedacht werden.
Dritter Bürgermeister Riedl erkundigte sich nach der Zeitschiene. Die Verwaltung teilte mit, dass die Planung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden kann.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss beschließt dem vorliegenden Bauvorhaben wegen Aufstockung des bestehenden Gebäudes für die Errichtung einer weiteren Wohneinheit sowie die Neuerrichtung eines Carports auf Grundstück FlNr. 801, Gemarkung Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 24, das gemeindliche Einvernehmen nicht in Aussicht zu stellen.

Der Technische Ausschuss fasst einen Aufstellungsbeschluss für einen einfachen Bebauungsplan für den Bereich der Anwesen Dr.-Wintrich-Straße 22 und 24 mit dem Ziel, die möglichen Nachverdichtungspotentiale festzuschreiben. Es soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:25 Uhr