Antrag auf Genehmigung von Kiesabbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung auf dem Grundstück FlNr. 739, Gmkg. Oberndorf, Rindinger Feld
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beantragt ist die Genehmigung zum Kiesabbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung zur Erweiterung der bestehenden Kiesabbaufläche bei Rinding.
Die Stadt Ebersberg hat am 18.07.2017 die 4. Flächennutzungsplanänderung – Kiesabbaufläche Rinding II beschlossen. Diese Änderung wurde mit Beschluss des Stadtrates der Stadt Ebersberg vom 18.12.2018 gebilligt und festgestellt.
Da es sich um kein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 1 BauGB handelt, ist es nach § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu beurteilen. Sonstige Vorhaben können im Einzelfall zugelassen werden, sofern diesem Vorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen.
Insbesondere nach § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB liegt eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Nach der 4. FNP-Änderung ist das betroffene Grundstück als Fläche für Kiesabbau dargestellt. Die öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Nr. 2-8 BauGB wurden im Rahmen des FNP-Änderungsverfahrens berücksichtigt. Öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB stehen dem Vorhaben somit nicht entgegen.
Die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich folglich aus § 35 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 35 Abs. 3 BauGB.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Genehmigung von Kiesabbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung zur Erweiterung der Kiesabbaufläche in Rinding zu und erteilt hierzu das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
StR Schechner nahm an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt wegen persönlicher Beteiligung nicht teil (Art. 49 GO).
Datenstand vom 07.11.2019 09:25 Uhr