Neubau des Kindergartens St. Sebastian; Entscheidung über die Anzahl und Anordnung der notwendigen Stellplätze


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 08.10.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für den Neubau der Kindertagesstätte St. Sebastian an der Pfr.-Bauer-Straße in Ebersberg wurde im Jahre 2014 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. In der Preisgerichtssitzung vom 09.04.2014 wurde der Entwurf des Architekturbüros Wollmann und Mang aus München der erste Preis zuerkannt.
Zwischenzeitlich fanden immer wieder Planungsgespräche auf Verwaltungsebene statt.

Am 11.09.2019 fand im Rathaus eine Besprechung zwischen dem Ersten Bürgermeister dem Architekten, dem Projektsteuerer des Ordinariats sowie der Verwaltung statt. Thema war die Anzahl und die Anordnung der notwendigen Stellplätze für das Bauvorhaben.

In der Wettbewerbsauslobung wurden von den Teilnehmern unter Ziff. 2.4.4 verlangt, den wesentlichen Teils des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage unterzubringen. Im Raumprogramm wurden für das Personal des Familienzentrums 30 Stellplätze festgelegt und für den Hol- und Bringverkehr der Eltern im Straßenbereich der Pfr.-Bauer-Str. weitere 15 Stellplätze.
Insgesamt wären somit 45 Stellplätze nachzuweisen gewesen. Der Wettbewerbsentwurf von Wollmann und Mang sieht eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen vor.

In den Wettbewerbsvorgaben, die im Technischen Ausschuss am 12.03.2013 behandelt wurden, sowie in der Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro Hirner & Riehl aus München wurde eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen festgelegt.
Nach einer Aktennotiz des Verfahrensbetreuers vom 20.03.2012 wurde in einer Besprechung zwischen Stadtbauamt und Herrn Dr. Riehl festgelegt, dass die errechnete Stellplatzzahl erkennbar zu gering für den zu erwartenden Betrieb sei.
Allein das Betreuungspersonal für eine 8-gruppige Kita wird mit Praktikanten ca.30 Personen betragen. Hinzu kommen Stellplätze für die erweiterten Nutzungen und das Bildungswerk in welchem etwa 7 Personen tätig sein werden.
Seitens des Bauamtes werden deshalb 30 Stellplätze als bedarfsgerechte Stellplatzzahl
angesehen. Diese Stellplätze sollen, unter Ausnutzung des Hanges in einer Tief/Hanggarage an der Ulrichstraße untergebracht werden. Nach Angaben von Herrn Dr. Riehl wurden die 30 Stellplätze dann in das Raumprogramm übernommen. Dieses wiederum wurde mit dem damaligen Vertreter der diözesanen Bauabteilung, Herrn Dr. Wechs abgestimmt und fand so Eingang in die Auslobung.
Rechtlich begründet wurde diese Argumentation mit § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung. Danach ist  die Anzahl der erforderlichen Garagen und Stellplätze zu erhöhen, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalles das Ergebnis im Missverhältnis zum Bedarf steht.
Aus Sicht der Verwaltung lässt sich jedoch aus heutiger Sicht hier kaum eine besondere Situation ableiten. Diese müsste im Verhältnis zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen dargestellt werden. Ausgehend von einem durchschnittlichen Personalschlüssel von zwei Betreuungspersonen pro Gruppe würden bei einer 8-gruppigen Einrichtung 16 Personen vorhanden sein. Hinzu kämen die sieben Personen aus dem Bildungszentrum. Insgesamt wären somit 23 Personen an Personal anwesend. Dieser Personalstand stellt im Verhältnis zu vergleichbaren Einrichtungen keine Besonderheit dar, so dass hier kein Missverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung ableitbar ist.
Es ist davon auszugehen, dass ein gewisser Teil des Personals teilzeitbeschäftigt ist und die Stellplätze somit nur stundenweise belegt werden.
Aus der gegebenen Nutzung kann jedenfalls eine Erhöhung der Stellplatzanzahl um mehr als das doppelte nicht begründet werden und wäre wohl vor dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht vertretbar.

Eine Durchsetzung der erhöhten Stellplatzanzahl im Baugenehmigungsverfahren dürfte somit kaum erreichbar sein. Weitere Verpflichtungen des Bauherrn, z. B. aus städtebaulichem Vertrag o. ä. sind der Verwaltung nicht bekannt.      

In der Besprechung vom 11.09.2019 teilte der Projektsteuerer als Vertrerter des Bauherrn mit, dass von der Errichtung einer Tiefgarage aus Kostengründen Abstand genommen wird. Nach seiner Angaben würde die Erzdiözese definitiv keine Tiefgarage errichten. Die Forderung der Stadt nach 30 Tiefgaragenstellplätzen sei zum einen unangemessen und zum anderen nicht rechtskonform. Es würden die Stellplätze errichtet, die nach der aktuell geltenden Stellplatzsatzung erforderlich seien. Hierzu legte der Planer eine Berechnung der erforderlichen Stellplätze vor.

Demnach sind für die Nutzung der Kindertagesstätte folgende Stellplatzzahlen maßgebend:
Anzahl der Kinder                                        174
Stellplatzschlüssel: je 20 – 30 Kinder/1 Stpl.        
Berechnung:                                                174 / 25 = 7

Familienzentrum:
Bürofläche:                                                146 m²
Stellplatzschlüssel: je 20 – 30 m² NF / 1 Stpl.
Berechnung:                                                146 m² / 25 = 6

Somit wären insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen; 15 Stellplätze sollen oberirdisch angelegt werden.

Die Verwaltung hat die Berechnung überprüft. Sie entspricht den Regelungen der aktuellen Stellplatzsatzung. Es wurde der jeweilige Mittelwert gewählt. Würde man jeweils den unteren Wert annehmen, müssten 17 Stellplätze nachgewiesen werden.  Rein rechtlich kann die Stadt im Bauantragsverfahren nicht mehr Stellplätze verlangen.
In der Besprechung wurde der Planer gebeten, den Stellplatznachweis möglichst aller Stellplätze oberirdisch an der Pfr.-Bauer-Straße zu prüfen. Der Nachweis wäre gemäß Plan vom 20.09.2019 möglich.

Aus baurechtlicher Sicht wäre der Stellplatznachweis mit dieser planerischen Lösung erfüllt.

Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Tiefgarage an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung sehr sinnvoll. Die Garage würde in unmittelbarer Nähe zum Marienplatz liegen und könnte einen Beitrag zur Kompensation der künftig am Marienplatz entfallenden Stellplätze beitragen. Weiterhin könnten Stellplätze für das Rathaus, für das Alte Kino usw. geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung die Erweiterung der Tiefgarage vom Architekten Mang untersuchen lassen. Nach dieser Studie würden sich die Kosten pro Stellplatz auf ca. 30.000,- € belaufen. Es könnten je nach Variante zwischen 54 und 76 Stellplätze entstehen.    

Diskussionsverlauf

StR Lachner stellte fest, dass die lange Planungszeit nicht durch die Stadt zu verantworten sei. Er sah eine zentrumsnahe Tiefgarage als Chance. Zur Not müsste die Stadt die Tiefgarage selbst bauen. Dem Rest müsse man wohl notgedrungen zustimmen. Er regte an, im Südwesten, bei der Einmündung des Fußweges in die Ulrichstraße, weitere Stellplätze anzuordnen.
StR Mühlfenzl wollte in dieser Sache nicht so leicht aufgeben. Nach seiner Ansicht besteht hier ein erhöhter Stellplatzbedarf. Er empfahl ein Gespräch mit dem Ordinariat zu führen. Wenn keine rechtlichen Möglichkeiten der Durchsetzung für mehr Stellplätze bestehen, regte er die Anpassung der ohnehin in Änderung befindlichen Stellplatzsatzung an. Eine oberirdische Anordnung von Stellplätzen sei nicht mehr zeitgemäß. Gegenüber der Kreisklinik hätte man für das neue Personalwohngebäude eine Tiefgarage gefordert. Er zog auch die Finanzierung einer städtischen Tiefgarage in Zweifel.
Zweiter Bürgermeister Ried machte deutlich, dass das Gebiet bereits heute durch parkende Fahrzeuge überbelastet sei. Die Beteiligten im Wettbewerb haben sich in stundenlangen Gesprächen intensive Gedanken gemacht. Für ihn kam ein Kosten sparen zu Lasten der Stadt nicht in Frage. Die Tiefgarage soll weiterverfolgt werden. Die Stadt sollte hier mit Nachdruck auftreten.
StR Schechner stellte fest, dass die Mobilität auch in Zukunft bestehen bleiben wird. Man müsse die vorhandenen Flächen und die aktuelle Chance effektiv nutzen. Es sei anzustreben, so viele Parkplätze wie möglich zu schaffen.
StR Lachner bezweifelte, dass weitere Verhandlungen zum Erfolg führen würden. Das Vorgehen sei auch seiner Sicht moralisch problematisch; ein rechtlicher Grund  für mehr Parkplätze bestünde allerdings nicht. Er verwies auf die möglichen Folgen, wenn die Kirche gar nichts bauen würde.
StR Münch stellte eine deutliche Diskrepanz zwischen aktueller Planung und dem Wettbewerb fest, sah aber rechtlich kaum Ansatzpunkte. Er verwies auf den SPD-Antrag zur Aufstellung eines Verkehrskonzeptes für den Bereich der Schule. Entlang des Kindergartens könnten sog. „Kiss-and-Ride-Parkplätze“ (Kurzzeitparkplätze) eingerichtet werden.
Für StR Goldner bestand hier eine einmalige Chance möglichst viele Parkplätze zu schaffen; die Kosten sollten nochmals genauer dargelegt werden. Er vermisste Flächen für Fahrräder und Lastenräder.
StR Otter stimmte den Ausführungen seiner Vorredner zu. In der Satzung sei nur ein Minimum an Stellplätzen festgesetzt. Ein ausreichendes Parkplatzangebot würde einerseits zur Arbeitsqualität beitragen andererseits die Gewinnung von Personal erleichtern.
Dritter Bürgermeister Riedl erkundigte sich, ob die Folgekosten der Kindertagesstätte zu Lasten der Stadt gingen. Er regte an, den städtischen Anteil in Form eines fertigen Kinderhauses auf dem städtischen Grundstück einzubringen. Nach Angaben des Ersten Bürgermeisters sind die Folgekosten für das Gebäude Sache der Kirche.
Erster Bürgermeister Brilmayer fasste das Beratungsergebnis zusammen. Mit dem Ordinariat ist ein Gespräch zu führen in dem die Verwaltung über die Sichtweise des Ausschusses berichtet. An der bisherigen Planung wird festgehalten.
Unabhängig davon soll eine Tiefgarage unter das Gelände des Kindergartens St. Sebastian gebaut werden. Es soll eine größtmögliche Anzahl von Stellplätzen errichtet werden. Die vorliegende Planungsstudie ist hierzu nochmals zu überarbeiten. Möglicherweise wären diese Stellplätze im Vergleich zum Hölzerbräugelände günstiger zu errichten aufgrund der günstigen Topografie.  

Beschluss wurde hierzu keiner gefasst.

   

Datenstand vom 07.11.2019 09:25 Uhr