Für den Neubau der Kindertagesstätte St. Sebastian an der Pfr.-Bauer-Straße in Ebersberg wurde im Jahre 2014 ein Realisierungswettbewerb durchgeführt. In der Preisgerichtssitzung vom 09.04.2014 wurde der Entwurf des Architekturbüros Wollmann und Mang aus München der erste Preis zuerkannt.
Zwischenzeitlich fanden immer wieder Planungsgespräche auf Verwaltungsebene statt.
Am 11.09.2019 fand im Rathaus eine Besprechung zwischen dem Ersten Bürgermeister dem Architekten, dem Projektsteuerer des Ordinariats sowie der Verwaltung statt. Thema war die Anzahl und die Anordnung der notwendigen Stellplätze für das Bauvorhaben.
In der Wettbewerbsauslobung wurden von den Teilnehmern unter Ziff. 2.4.4 verlangt, den wesentlichen Teils des ruhenden Verkehrs in einer Tiefgarage unterzubringen. Im Raumprogramm wurden für das Personal des Familienzentrums 30 Stellplätze festgelegt und für den Hol- und Bringverkehr der Eltern im Straßenbereich der Pfr.-Bauer-Str. weitere 15 Stellplätze.
Insgesamt wären somit 45 Stellplätze nachzuweisen gewesen. Der Wettbewerbsentwurf von Wollmann und Mang sieht eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen vor.
In den Wettbewerbsvorgaben, die im Technischen Ausschuss am 12.03.2013 behandelt wurden, sowie in der Machbarkeitsstudie vom Architekturbüro Hirner & Riehl aus München wurde eine Tiefgarage mit 30 Stellplätzen festgelegt.
Nach einer Aktennotiz des Verfahrensbetreuers vom 20.03.2012 wurde in einer Besprechung zwischen Stadtbauamt und Herrn Dr. Riehl festgelegt, dass die errechnete Stellplatzzahl erkennbar zu gering für den zu erwartenden Betrieb sei.
Allein das Betreuungspersonal für eine 8-gruppige Kita wird mit Praktikanten ca.30 Personen betragen. Hinzu kommen Stellplätze für die erweiterten Nutzungen und das Bildungswerk in welchem etwa 7 Personen tätig sein werden.
Seitens des Bauamtes werden deshalb 30 Stellplätze als bedarfsgerechte Stellplatzzahl
angesehen. Diese Stellplätze sollen, unter Ausnutzung des Hanges in einer Tief/Hanggarage an der Ulrichstraße untergebracht werden. Nach Angaben von Herrn Dr. Riehl wurden die 30 Stellplätze dann in das Raumprogramm übernommen. Dieses wiederum wurde mit dem damaligen Vertreter der diözesanen Bauabteilung, Herrn Dr. Wechs abgestimmt und fand so Eingang in die Auslobung.
Rechtlich begründet wurde diese Argumentation mit § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung. Danach ist die Anzahl der erforderlichen Garagen und Stellplätze zu erhöhen, wenn nach der besonderen Situation des Einzelfalles das Ergebnis im Missverhältnis zum Bedarf steht.
Aus Sicht der Verwaltung lässt sich jedoch aus heutiger Sicht hier kaum eine besondere Situation ableiten. Diese müsste im Verhältnis zu anderen Kinderbetreuungseinrichtungen dargestellt werden. Ausgehend von einem durchschnittlichen Personalschlüssel von zwei Betreuungspersonen pro Gruppe würden bei einer 8-gruppigen Einrichtung 16 Personen vorhanden sein. Hinzu kämen die sieben Personen aus dem Bildungszentrum. Insgesamt wären somit 23 Personen an Personal anwesend. Dieser Personalstand stellt im Verhältnis zu vergleichbaren Einrichtungen keine Besonderheit dar, so dass hier kein Missverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 3 der Stellplatzsatzung ableitbar ist.
Es ist davon auszugehen, dass ein gewisser Teil des Personals teilzeitbeschäftigt ist und die Stellplätze somit nur stundenweise belegt werden.
Aus der gegebenen Nutzung kann jedenfalls eine Erhöhung der Stellplatzanzahl um mehr als das doppelte nicht begründet werden und wäre wohl vor dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch nicht vertretbar.
Eine Durchsetzung der erhöhten Stellplatzanzahl im Baugenehmigungsverfahren dürfte somit kaum erreichbar sein. Weitere Verpflichtungen des Bauherrn, z. B. aus städtebaulichem Vertrag o. ä. sind der Verwaltung nicht bekannt.
In der Besprechung vom 11.09.2019 teilte der Projektsteuerer als Vertrerter des Bauherrn mit, dass von der Errichtung einer Tiefgarage aus Kostengründen Abstand genommen wird. Nach seiner Angaben würde die Erzdiözese definitiv keine Tiefgarage errichten. Die Forderung der Stadt nach 30 Tiefgaragenstellplätzen sei zum einen unangemessen und zum anderen nicht rechtskonform. Es würden die Stellplätze errichtet, die nach der aktuell geltenden Stellplatzsatzung erforderlich seien. Hierzu legte der Planer eine Berechnung der erforderlichen Stellplätze vor.
Demnach sind für die Nutzung der Kindertagesstätte folgende Stellplatzzahlen maßgebend:
Anzahl der Kinder 174
Stellplatzschlüssel: je 20 – 30 Kinder/1 Stpl.
Berechnung: 174 / 25 = 7
Familienzentrum:
Bürofläche: 146 m²
Stellplatzschlüssel: je 20 – 30 m² NF / 1 Stpl.
Berechnung: 146 m² / 25 = 6
Somit wären insgesamt 13 Stellplätze nachzuweisen; 15 Stellplätze sollen oberirdisch angelegt werden.
Die Verwaltung hat die Berechnung überprüft. Sie entspricht den Regelungen der aktuellen Stellplatzsatzung. Es wurde der jeweilige Mittelwert gewählt. Würde man jeweils den unteren Wert annehmen, müssten 17 Stellplätze nachgewiesen werden. Rein rechtlich kann die Stadt im Bauantragsverfahren nicht mehr Stellplätze verlangen.
In der Besprechung wurde der Planer gebeten, den Stellplatznachweis möglichst aller Stellplätze oberirdisch an der Pfr.-Bauer-Straße zu prüfen. Der Nachweis wäre gemäß Plan vom 20.09.2019 möglich.
Aus baurechtlicher Sicht wäre der Stellplatznachweis mit dieser planerischen Lösung erfüllt.
Aus städtebaulicher Sicht wäre eine Tiefgarage an dieser Stelle aus Sicht der Verwaltung sehr sinnvoll. Die Garage würde in unmittelbarer Nähe zum Marienplatz liegen und könnte einen Beitrag zur Kompensation der künftig am Marienplatz entfallenden Stellplätze beitragen. Weiterhin könnten Stellplätze für das Rathaus, für das Alte Kino usw. geschaffen werden. Zu diesem Zweck hat die Verwaltung die Erweiterung der Tiefgarage vom Architekten Mang untersuchen lassen. Nach dieser Studie würden sich die Kosten pro Stellplatz auf ca. 30.000,- € belaufen. Es könnten je nach Variante zwischen 54 und 76 Stellplätze entstehen.