Störstoffproblematik bei der Biomüllabfuhr; Sachstandsbericht und Vorstellung von Lösungsansätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 05.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

Frau Gehrer berichtet, dass sich in den letzten Monaten die Beschwerden der Kompostbauern über stark verunreinigte Biomüllfuhren aus Ebersberg häufen. Die Kompostbauern sortieren Störstoffe per Hand aus. Besondere Probleme ergeben sich mit der zunehmenden Verwendung von Biokunststoffen. Diese sind als kompostierbar deklariert, können aber bei der Vorsortierung kaum von herkömmlichen Kunststofftüten unterschieden werden. Außerdem werden sie bei der im Landkreis üblichen offenen Mietenkompostierung nicht vollständig abgebaut. Die Entsorgung des Biomülls aus den Komposttonnen kostet die Gemeinden im Landkreis je nach Los ca. 87,-€/t. Bei mehr als 3 % Störstoffanteil (wie der ermittelt wird, lässt das LRA den Kompostbauern weitgehend offen) kommt ein Zuschlag von jeweils ca.  51,- bis  63,- €/t je nach Los (für Ebersberg 51,- €) hinzu. Ebersberg hat in den letzten Jahren nur einmal einen Zuschlag zahlen müssen und zwar im Nov./Dez. 2016 in Höhe von 1.600,-€. Seit April 2019 werden jedoch jeden Monat Strafzahlungen fällig, bis einschließlich September beläuft sich dieser Zuschlag bereits auf knapp 10.000 €. Landkreisweit lässt sich eine deutliche Steigerung der Zahlungen aller Gemeinden ausmachen:  51.470,50 € (2016), 79.557,46 € (2017), 93.717,39 € (2018), 81.757,53 € (bis Sept. 2019). Hochgerechnet ergibt das eine Steigerung von 2016 bis 2019 um rund 100%!
Aus diesem Grund war die Komposttonne bereits 2019 ein Schwerpunktthema der Abfallberatung mit zahlreichen Aktionen und verstärkter Öffentlichkeitsarbeit. Um einen Überblick über die Verunreinigung der Komposttonnen zu bekommen, begleiteten Mitte Oktober nach ausführlicher Ankündigung in Stadtmagazin und Tagespresse eine Woche lang Mitarbeiterinnen von Abfallberatung und Steueramt jeweils zwei bis drei Stunden täglich das Kompostfahrzeug und kontrollierten die Komposttonnen auf Störstoffe.
Fazit: 814 Tonnen wurden insgesamt kontrolliert, davon wurden 87 (= 11%) beanstandet: 85 (10%) wurden mit einem gelben Zettel (Störstoffe in geringen bis mittleren Mengen), zwei mit einem roten Zettel (Störstoffe in großen Mengen, Tonne wird nicht entleert) versehen.
Folgende Maßnahmen schlägt die Verwaltung zur weiteren Verringerung der Störstoffe und künftigen Verhinderung von Sortierzuschlägen für Ebersberg vor: 
  • Weiter verstärkte Öffentlichkeitsarbeit, vor allem auch in Bezug auf Biokunststoffe, evtl. auch unter Zuhilfenahme bewährter Werbeagenturen
  • Verstärkte Beratung bei Problemfällen (einzelne Geschosswohnungsbauten)
  • Kontakt zu den örtlichen Verbrauchermärkten bzgl. des Verkaufs von sog. Biokunststofftüten wg. eventueller Sortimentsänderung oder zumindest dem Anbringen eines Hinweises an den Regalen
  •  Laufende oberflächliche Sichtkontrollen der Biotonnen durch den Abfuhrunternehmer
  • Weitere Kontrollen durch Rathausmitarbeiter mit Anbringung von speziellen Anhängern in grün (alles gut gemacht), gelb (einzelne Störstoffe) und rot (viele Störstoffe, Tonne bleibt stehen)

Derzeit ist die einzige Sanktionsmöglichkeit für das Bereitstellen von Komposttonnen mit hohem Störstoffgehalt die Nichtleerung der Tonne. Der Tonnenbesitzer hat dann folgende Möglichkeiten:
🡪 Nachsortieren der Tonne und Bereitstellung zur nächsten Abfuhr
🡪 Kauf eines oder mehrerer spezieller Restmüllsäcke im Bürgerbüro (Stückpreis: 7,- €) zum Umfüllen des Komposttonneninhaltes und Bereitstellung bei der nächsten Restmüllabfuhr
🡪Transport der Komposttonnen zum Entsorgungszentrum An der Schafweide und dortige Entleerung gegen Gebühr, eine Entsorgung am Wertstoffhof ist aus hygienischen Gründen nicht möglich
Eine weitere Möglichkeit, vor allem für Hausverwaltungen wäre die Ausgabe einer speziellen Banderole im Rathaus gegen Gebühr. Damit könnten die Tonnen dann in der darauf folgenden Woche zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden. Voraussetzung ist eine Aufnahme in den neu auszuschreibenden Müllabfuhrvertrag sowie eine Änderung der Abfallwirtschaftssatzung. Damit wäre für Hausverwaltungen auch eine Möglichkeit geschaffen, die Kosten für eine gesonderte Entsorgung auf die Mieter umzulegen.

Diskussionsverlauf

Aus dem Kreise der Ausschussmitglieder wird vor allem die Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit durch sich wiederholende Berichte im Stadtmagazin und offensive Verteilung des entsprechenden Flyers im Bürgerbüro befürwortet.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beauftragt die Verwaltung mit folgenden Aufgaben:
a) Verstärkung der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Komposttonne im kommenden Jahr. Die dafür nötigen Mittel sind im Haushalt 2020 bereit zu stellen.
b) Aufnahme der Möglichkeit einer gesonderten Abholung verunreinigter Komposttonnen über die Restmüllabfuhr in den neuen Müllabfuhrvertrag. Entsprechend ist die Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Ebersberg anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 09:28 Uhr