Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern und Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 170/3 und 173/3, Gmkg. Ebersberg, Raiffeisenstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.11.2019 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beantragt ist ein Vorbescheid für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage.

Das Bauvorhaben befindet sich nicht im Umgriff eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB (Innenbereich). Demnach ist das Bauvorhaben zulässig, sofern es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht einen Mischgebiet (§ 6 BauNVO – MI). Nach § 6 Abs. 1 BauNVO i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO sind Wohngebäude in einem Mischgebiet zulässig und somit ist das Einfügungskriterium der Art der baulichen Nutzung gegeben.

Beim Einfügen nach dem Maß der baulichen Nutzung kommt es ausschlaggebend auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebungsbebauung an. Hierzu zählen die Grundfläche des Gebäudes und die Höhe bzw. die Kubatur des geplanten Gebäudes. Die Firsthöhen der höchsten Gebäude in der umliegenden Bebauung weisen 11,20 m auf. Die beantragten Häuser weisen ebenso eine Firsthöhe von 11,20 auf. Das Nachbarhaus wurde mit einer Grundfläche von ca. 400 m² errichtet. Die beantragten Gebäude sind mit einer Grundfläche mit ca. 280 m² und ca. 300 m² geplant. Das Maß der baulichen Nutzung fügt sich somit auch ein.

Die Erschließung ist gesichert, da die Anbindung an die öffentliche Straße bereits vorhanden ist.

Für die beiden Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 17 Wohneinheiten sind 26 Stellplätze erforderlich. Hiervon werden 20 Stellplätze in der Tiefgarage nachgewiesen und 6 weitere Stellplätze oberirdisch. Dem Haus 1 mit 8 Wohneinheiten werden somit 12 Stellplätze und dem Haus 2 mit 9 Wohneinheiten werden somit 14 Stellplätze zugeordnet.

Diskussionsverlauf

StR Goldner bat um Prüfung, wem der Grundstücksstreifen entlang der Eberhardstraße zwischen Straßenraum und Bauvorhaben gehört. Dieser sollte von der Stadt für die Realisierung eines Radweges erworben werden.
StR Otter sah mögliche Probleme für die Wohnbebauung aufgrund des Straßenlärms. Er regte an, das Vorhaben auch für gewerbliche Nutzungen zu öffnen. Das Maß der baulichen Nutzung sei an dieser Stelle angemessen.
StR Lachner wies daraufhin, dass hier ein Mehrfamilienhaus beantragt ist.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 17 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf den Grundstücken FlNr. 170/3 und 173/3 der Gmkg. Ebersberg, Raiffeisenstraße 1, 85560 Ebersberg, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 09:25 Uhr