Beratung und Beschlussfassung über den Haushalt 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 17.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 05.12.2019 ö beschließend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 17.12.2019 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die umfangreichen Unterlagen zum Haushalt sind allen Stadträten digital zugegangen.
Herr Gibis trägt anhand einer Präsentation die Eckdaten des Haushalts 2020 mit Finanz­planung bis 2023 vor. Er erläutert die Entwicklung des Gesamthaushaltes für 2020 und die Folgejahre sowie die Zuführungen vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt. Die Entwicklung der Schulden und der Rücklagen werden dargestellt. Die erstmals im Haushalt 2020 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen werden erklärt.
Herr Gibis stellt anhand von Diagrammen bedeutende Investitionsprojekte im Vermögens­haushalt wie ein geplantes neues Feuerwehrgerätehaus, die Digitalisierung der Schulen, Neubau der Turnhalle mit Mensa an der Schule Floßmannstraße, Sanierung und Turnhallenneubau an der Grundschule in Oberndorf, den zu erwartenden Neubau Kinderhaus St. Sebastian, die anstehenden Sanierungen vom Waldsportpark, des Hallenbades und des Marienplatzes den Ersatzbau für das Gemeindehauses in Oberndorf, Errichtung eines Wasserverbundes mit Grafing und den Breibandausbau vor. Ebenso stellt er auf der Einnahmeseite die Entwicklung der Steuern bzw. Beteiligungen daran dar. Auch die abzuführenden Umlagen werden aufgezeigt.
Der Haushalt 2020 umfasst:
Volumen Verwaltungshaushalt 2020 (E/A):        32.999.400 €
Volumen Vermögenshaushalt 2020 (E/A):        12.674.000 €
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen:        5.298.400 €
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen:        29.069.000 €
Höchstbetrag der Kassenkredite:        2.000.000 €
Die Steuersätze (Hebesätze) bleiben auf dem Niveau von 2019:
Grundsteuer A bzw. B 400 % und Gewerbesteuer 360 %

Herr Gibis fasst zusammen:
Das Gewerbesteueraufkommen durchläuft in 2020 aufgrund der erwarteten Erstattungen noch ein kleines Tief und sollte sich in den Folgejahren auf um die 7,5 Mio. € + X wieder einpendeln. Die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt wird in 2020 spärlich ausfallen. Ab 2021 ist auch aufgrund der Gewerbesteuer mit einer Verbesserung der Zuführung zu rechnen. Allerdings steigt durch die zunehmende Verschuldung auch die Pflichtzuführung, was die für Investitionen notwendige freie Finanzspitze entsprechend schmälert. Mehr noch: Verläuft die Haushaltsentwicklung z.B. durch Gewerbesteuerausfälle o.ä. schlecht, so hat die Stadt aufgrund der hohen Pflicht­zuführung zur Schuldentilgung ein wachsendes Problem. Die anhaltend hohen investiven Projekte, insbesondere der Anstieg im Vermögenshaushalt in 2021 bis auf insg. 20 Mio. € statt ansonsten um 12 Mio. € und der damit verbundene Anstieg der Verschuldung bereitet Sorge. In Anbetracht der steigenden Verschuldung und rückläufigen Rücklagen empfiehlt Herr Gibis dringend, bei künftigen Entscheidungen über neue Investitionen verstärkt die finanzielle Lage der Stadt zu berücksichtigen und die Projekte zur priorisieren. Dabei sind Pflichtaufgaben vor freiwilligen Aufgaben zu erfüllen.

Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.12.2019 dem Stadtrat einstimmig empfohlen, den Haushalt 2020 in der vorliegenden Form zu beschließen.
Seitdem mussten aufgrund neuer Erkenntnisse Änderungen vorgenommen werden, über die die Kämmerei alle Stadträte im Detail als auch mit einer Ausgabe der aktuellen kompletten Haushaltssatzung mit Haushaltsplan informierte.

Diskussionsverlauf

Für die CSU-Fraktion tragen Stadtrat Gressierer, für die SPD-Fraktion Stadtrat Mühlfenzl, für Bündnis90/Die Grünen Stadträtin Schmidberger, für die Freien Wähler Stadtrat Hilger und für die FDP Stadtrat Spötzl vor.
Bürgermeister Brilmayer führt zur geplanten Neuverschuldung aus, dass sich erfahrungsgemäß im Haushaltsplan angesetzte Projekte oft verzögern, so dass sich die Entwicklung der Schulden meist nicht so dramatisch darstellt. Außerdem sei eine Investition in die Sanierung von Gebäuden bei dem derzeitigen Zinsstand der richtige Weg, da die Schulden in aller Regel in 20 Jahren zurückbezahlt sind, die Sanierung aber für 30 bis 50 Jahre wirkt.
Zudem stellt er fest, dass der Stadtrat zu Wirtschaft und Gewerbe einige richtungsweisende Entscheidungen getroffen hat, wie z.B. dass innerstädtische Gewerbeflächen nicht zu Wohnflächen umgewidmet werden sollen. Bezogen auf den Wunsch nach einem Wirtschaftsausschuss weist er auf den Stadtdialog hin.
Zum Thema Sozialer Wohnungsbau hält Bürgermeister Brilmayer das Vorgehen der Stadt für richtig, der Genossenschaft günstige Grundstücke für den W ohnungsbau zur Verfügung zu stellen, statt selbst zu bauen.

Beschluss

Jeweils eigene Beschlüsse:

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023. (Art. 70 Abs. IV GO)

24 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat beschließt die vorliegende Haushaltssatzung 2020 mit Haushaltsplan und Anlagen. (Art. 63 GO)

24 Ja : 0 Nein

Der Stadtrat ermächtigt den 1. Bürgermeister, Kreditverträge im Rahmen des für 2020 festgesetzten Gesamtbetrags für Kreditaufnahmen selbständig abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.01.2020 14:44 Uhr