Bauantrag wegen Aufstellen von Umkleide- und Sanitärcontainer am Jugendstadion als Ersatzbau,
FlNr. 594/11, Gemarkung Ebersberg, Attenberger-Schillinger-Str. 5
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.03.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es liegt ein Bauantrag zur Aufstellung von Umkleide- und Sanitärcontainern am Jugendstadion vor. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach § 35 BauGB.
Die Zulässigkeit des Vorhabens ergibt sich aus § 35 Abs. 2 BauGB. Öffentliche Belange sind nicht beeinträchtigt, da das Grundstück im FNP als Grünfläche/Sportplatz dargestellt ist und dies auch der tatsächlichen Nutzung entspricht. Das zu errichtende Gebäude dient dieser Nutzung. Durch die Zulassung dieser Nutzung ist eine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung nicht zu befürchten, da die Fläche als Sportgelände sowohl aktuell, als auch in der Zukunft als solche genutzt wird (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB).
Das bestehende Gebäude samt Umkleide- und Sanitärbereich wurde vor kurzem durch einen Wasserschaden zerstört. Eine Sanierung des bestehenden Gebäudes ist aus statischen Gründen nicht mehr möglich. Der TSV beantragt nun die Aufstellung von insgesamt sieben Containern (4 Umkleidecontainer und 3 Sanitärcontainer), um den Sportbetrieb aufrechterhalten zu können.
Mit einer Länge von 17,13 m, einer Breite von 6,05 m und somit einer Grundfläche von 104,64 m² ist die neu geplante Containeranlage in ihrer Gesamtgröße kleiner als das Bestandsgebäude (Länge 28 m, Breite 5 m, Grundfläche 140 m²). Dies erfüllt die Vorgaben des § 35 Abs. 5 Satz 1 BauGB.
Da das Gebäude an der Grundstücksgrenze zur FlNr. 594/9, Gmkg. Ebersberg, errichtet wird, ist hier eine Abstandsflächenübernahme des Grundstückseigentümers erforderlich.
Diskussionsverlauf
StR Otter nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 GO nicht teil.
Die Verwaltung teilte mit, dass die Abstandsflächenübernahmeerklärung seit 14.03.2017 vorliegt.
StR Platzer erkundigte sich nach den Bedingungen des Pachtvertrags (Laufzeit, Kosten). Der 1. Bürgermeister teilte mit, dass keine Erkenntnisse über eine Beendigung des Pachtvertrages vorliegen würden. Weiterhin ist der Stadt zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht bekannt, ob die Container durch den TSV gekauft oder gemietet werden.
Beschluss
Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2019 09:52 Uhr