Vollzug des BauGB; Änderung des Bebauungsplanes 151 - südlich Kolpingstraße; Vorstellung des möglichen Bebauungsvorschlages


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.03.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.03.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümergemeinschaft hat bereits mehrfach, zuletzt am 10.05.2016, die Bebauung des Grundstücks FlNr. 632, Gemarkung Ebersberg beantragt. In der gewünschten Form konnte die Bebauung allerdings aufgrund des bislang geltenden Bebauungsplanes Nr. 151 – südlich der Kolpingstraße nicht realisiert werden.
Der Vertreter der Eigentümergemeinschaft beantragt bei der Stadt die Änderung des Bebauungsplanes. Die Verwaltung hat von Herrn Architekten Feirer-Kornprobst einen Bebauungsvorschlag erarbeiten lassen, der auch das südlich angrenzende städtische Grundstück mit einbezieht. Dieses könnte dann mit an der Bebauung teilnehmen.

Folgendes ist geplant:

8 Reihenhäuser mit jeweils 6,50m x 11,0m                71,50 m² (insgesamt somit 572 m²)
Wandhöhe                                                          6,50 m
Dachneigung                                                        35°
Zahl der Vollgeschosse                                        II + Dachgeschoss
Geschossfläche (für 1 RH)                                        175 m²


Die damals zum Bebauungsplan erstellten Gutachten (Lärm, elektromagentische Felder aus den Bahnanlagen, Erschütterungen) müssten wegen Heranrückens der Bebauung an die Bahnlinie neu aufgestellt werden.

Das Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren durchgeführt. Bei der Überprüfung des rechtskräftigen Bebauungsplanes fällt auf, dass nahezu der komplette private Eingriff auf den Flächen der Stadt ausgeglichen wird, d. h. auf einem fremden Grundstück. Hinzu kommt, dass ein Kompensationsbedarf von 485 m² ermittelt wurde. Die Größe der Ausgleichsflächen wurde allerdings mit 877 m² festgesetzt. Nachdem hier keine vertraglichen Regelungen vorliegen, ist der Vollzug des Bebauungsplanes in diesem Punkt zumindest problematisch. Es wird daher seitens der Verwaltung empfohlen, die Eingriffsregelung nochmals komplett neu abzuarbeiten, den Ausgleich neu zu ermitteln und nachzuweisen.

Mit den Eigentümern ist noch eine Vereinbarung über die Übernahme der Planungskosten unter Berücksichtigung des städtischen Grundstücksanteils zu schließen.

Im Rahmen eines künftig noch abzuschließenden Erschließungsvertrages müssen die Grundabtretungen für die öffentlichen Flächen sowie die notwendige Verlängerung der Kanalleitung geregelt werden.    

Diskussionsverlauf

StR Otter begrüßte die Entwicklung und bat um Berücksichtigung der Option für eine S-Bahn-Unterführung.
StR Münch regte an, bei der Unterführung eine Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehrfahr­zeuge zu berücksichtigen,  um den südlichen Stadtteil bei Hochwasserlagen besser erreichen zu können.

Beschluss

Der Technischen Ausschuss hat Kenntnis vom Bebauungsvorschlag für die Grundstücke FlNr. 632 und 632/5 in der Fassung vom 01.03.2017 und stimmt diesem Vorschlag zu.

Der Technische Ausschuss fasst vorbehaltlich eines Abschlusses einer Planungs­kosten­vereinbarung den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 151 – südliche Kolpingstraße.

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss der notwendigen Vereinbarungen, das Verfahren im Regelverfahren durchzuführen und hierfür die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (§§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB) abzuhalten.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2019 09:52 Uhr