Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer landwirtschaftlicher Lagerfläche in eine Wohneinheit auf der FlNr. 2504, Gmkg. Ebersberg, Hinteregglburg 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Beantragt ist die Nutzungsänderung einer landwirtschaftlichen Lagerfläche in eine Wohneinheit im bestehenden Gebäude in Hinteregglburg 2 (1.OG).
Das Bauvorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich und die Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich somit nach § 35 BauGB.
Nachdem im Außenbereich generell aber nur privilegierte Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB zulässig sind und die zulässigen Möglichkeiten zur Erweiterung des Wohnraumes für privilegierte Landwirte im Außenbereich bereits ausgeschöpft sind, ist dieses sonstige Vorhaben nur nach § 35 Abs. 2 BauGB bzw. insbesondere nach § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB zulässig.

Dies ist allerdings nach Rücksprache mit der Baugenehmigungsbehörde nur möglich, sofern eine Begründung vorgelegt wird, warum die landwirtschaftliche Nutzung nicht länger benötigt wird (wurde am 06.11.2019 per Mail geschickt und bereits mit der Baugenehmigungsbehörde besprochen). Zudem kann diese Nutzungsänderung im Falle einer Genehmigung nicht mehr rückgängig gemacht werden. Zusätzlich zur Nutzungsänderung ist auch ein Balkon mit einer Tiefe von 1,5 m und einer Länge von 5 m beantragt. Dadurch wird die Wahrung der äußeren Gestalt nicht beeinträchtigt.

Die beiden zusätzlichen erforderlichen Stellplätze werden mit zwei offenen Stellplätzen nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Nutzungsänderung auf dem Grundstück FlNr. 2504 der Gemarkung Ebersberg, Hinteregglburg 2, 85560 Ebersberg, zu  und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 07:57 Uhr