Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohngebäudes mit Büroräumen und einer Doppelgarage auf dem Grundstück FlNr. 747/79, Gmkg. Ebersberg, Alpenstraße 32


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau eines Einfamilienhauses mit integrierten Büroräumen (Ingenieur- und Sachverständigenbüro) und einer Doppelgarage.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 19.2 – „Alpenstraße/Ringstraße“.

Der Bebauungsplan setzt ein Allgemeines Wohngebiet (§ 4 BauNVO), sowie eine Grundfläche von bis zu 180 m², eine Wandhöhe von bis zu 6,25 m und eine Firsthöhe von bis zu 7,05 m fest. Diese Festsetzungen, sowie die Nutzung, welche in einem Allgemeinen Wohngebiet vorwiegend dem Wohnen dienen soll, werden von dem eingereichten Bauvorhaben eingehalten. Das geplante Flachdach ist ebenso mit einer Höhe von 6,25 m im Bebauungsplan festgesetzt, sodass das gesamte Bauvorhaben generell planungsrechtlich zulassungsfähig ist.

Im Übrigen ist eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche von 20 m² durch Balkone/Terrassen, eine Errichtung eines Pools (ca. 4 x 8 x 1,3 m = 41,6 m³) und die Unterkellerung der Doppelgarage geplant, was folgende Befreiungen vom Bebauungsplan erfordert:

  • Befreiung von der Festsetzung Nummer 2.2 zur zulässigen Überschreitung der Grundfläche über 20 m² durch Terrassen; dies soll für überdachte Terrassen und Balkone befreit werden, da die Festsetzung für Terrassen hier nicht ausreicht.
  • Diese Befreiung kann erteilt werden, da keine Grundzüge der Planung betroffen sind und bereits im Bebauungsplan „19.3 – Südwest – Wendelsteinstraße Ost“ eine abweichende Überschreitung der Terrassen, überdachte Terrassen, Balkone und Wintergärten über 20 m² berücksichtigt worden ist und dieser auch zum Teil im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 19.2 liegt.
  • Befreiung von der Festsetzung der Nebenanlagen bzgl. der Errichtung eines Pools
  • Diese Befreiung kann erteilt werden, keine Grundzüge der Planung betroffen sind und in der Umgebungsbebauung bereits einige Pools vorhanden sind
  • Befreiung von den Festsetzungen des Bauraumes bzgl. der Unterkellerung
  • Diese Befreiung kann erteilt werden, keine Grundzüge der Planung betroffen sind

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück eingehalten und die Stellplatzanforderung von 3 Stellplätzen ist mit der beantragten Doppelgarage und einem freien Stellplatz auch erfüllt (1,5 Stellplätze für EFH & 1 Stellplatz für 30-40 m² Büronutzung).

Diskussionsverlauf

StR Goldner regte an, auf dem Flachdach eine Begrünung zur Regenrückhaltung und eine PV-Anlage zu installieren. Der Antragsteller bestätigte dies, nachdem er von Erstem Bürgermeister Brilmayer das Wort erhielt.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 747/79 der Gemarkung Ebersberg, Alpenstraße 32, 85560 Ebersberg, sowie den entsprechenden Befreiungen zu  und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2020 07:57 Uhr