Bauantrag zur Erweiterung der Arztpraxen im Obergeschoss und Dachgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 310/4, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 25


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 11.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 11.02.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Beantragt ist die Erweiterung der Arztpraxen im Obergeschoss und im Dachgeschoss in der Sieghartstraße 25. Die Erweiterung soll auf der bestehenden Garage erfolgen.

Bauplanungsrechtlich befindet sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 102 – Sieghartstraße und beurteilt sich somit nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes.
Dieser setzt bzgl. der Art der Nutzung ein Mischgebiet (§ 6 BauNVO) fest, in dem eine Arztpraxis gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO als Anlage für gesundheitliche Zwecke zulässig ist.
Bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung sind eine maximale Geschossanzahl von drei Vollgeschossen, eine maximal zulässige GRZ von 0,6, eine maximal zulässige Geschossflächenzahl von 1,2 und ein entsprechender Bauraum festgesetzt.

Nachdem das Bauvorhaben allerdings außerhalb des Bauraumes bzw. an der Grundstücksgrenze geplant ist, würde das Bauvorhaben eine Befreiung vom festgesetzten Bauraum und dadurch auch eine Abweichung von den erforderlichen Abstandsflächen erfordern. Zudem wird die GRZ um 0,028 und die GFZ um 0,045 überschritten, so dass auch hier eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich wird. Nachdem die Abstandsflächenübernahmeerklärung der benachbarten Eigentümer vorliegt, die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten werden und keine Grundzüge der Planung berührt werden, steht einer Befreiung vom festgesetzten Bauraum und der geringfügigen Befreiung bzgl. des Maßes der baulichen Nutzung nichts entgegen.

Die Erweiterung der Arztpraxis erfordert einen weiteren Stellplatz, der mittels des bestehenden Überhangs der Stellplätze aufgefangen bzw. nachgewiesen werden kann.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Erweiterung der Arztpraxen im Obergeschoss und Dachgeschoss auf dem Grundstück FlNr. 310/4 der Gemarkung Ebersberg, Sieghartstraße 25, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2020 10:04 Uhr