Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 2540/2, Gmkg. Oberndorf, Mailing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 10.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 10.03.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bauwerberin möchte die Errichtung eines Einfamilienhauses, sowie eines Doppelhauses im Rahmen dieses Vorbescheides prüfen lassen.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich der Außenbereichslückenfüllungssatzung Nr. 140.1 – „Mailing 1. Änderung“, in dem die Errichtung von Neubauten i.S.v. § 35 Abs. 6 i.V.m. § 35 Abs. 2 und 3 BauGB zulässig sind.

Die Bauwerberin hat in der Sitzung vom 11.12.2018 bereits zwei Varianten mittels einer Voranfrage zur Beurteilung der Zulässigkeit eingereicht. In dieser Sitzung wurde der Bauwerberin das Einvernehmen für den Bebauungsvorschlag Variante I (EFH + DH) auf dem Grundstück FlNr. 2540/2 der Gemarkung Ebersberg, in Aussicht gestellt.

Zwischenzeitlich wurde nun der o.g. Antrag auf Vorbescheid eingereicht, welcher in folgenden Punkten von der vorherigen Voranfrage abweicht:
  • EFH ist mit folgenden Maßen geplant:
    13,5 m x 11,0 m = 148,5 m² (vorher: 11,0 x 15,0 m = 165 m²)
  • EFH soll eine Einliegerwohnung beinhalten
  • DH ist mit folgenden Maßen geplant:
14,5 m x 11,0 m = 159,5 m² (vorher: 12,0 x 8,0 m = 96 m²)
  • Die Garagen sollen nicht direkt an der Ortsstraße, sondern tiefer im Grundstück errichtet werden (Anfahrt über Erschließungsweg im Norden)

Für das EFH mit Einliegerwohnung und das DH werden insgesamt 7 Stellplätze notwendig. Für das EFH ist die Errichtung einer Garage, eines Carports und eines offenen Stellplatzes geplant. Für das DH ist die Errichtung einer Garage, eines Carports und von zwei offenen Stellplätzen geplant.

Beschluss

Der Technische Ausschuss erteilt das Einvernehmen für den Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und eines Doppelhauses auf dem Grundstück FlNr. 2540/2 der Gemarkung Oberndorf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.03.2020 14:34 Uhr