12. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 - Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 31.03.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö beschließend 10
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sache wird Bezug genommen auf die Stadtratssitzung vom 19.11.2019. Dort wurde unter TOP 4, öffentlich, der Einleitungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 213 – Freiflächenphotovoltaikanlage auf FlNr. 227, Gemarkung Oberndorf – Gebiet südöstlich der Bahnlinie Ebersberg-Wasserburg, nördlich Oberlaufing; „Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing“, gefasst. Gefordert war, dass die Planunterlagen vor der öffentlichen Auslegung dem Technischen Ausschuss bzw. dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen sind.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie der Bebauungsplanänderung ist den Sitzungsunterlagen beigefügt; hierauf wird insoweit verwiesen.

Auf der FlNr. 227, Gemarkung Oberndorf, südöstlich der Bahnlinie Ebersberg – Wasserburg a. Inn, soll  eine Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächenphotovoltaik“ im Ausmaß von 1,2 ha und einer Gesamtleistung von 750 kWp errichtet werden. Die Anlage wird von der Firma EBERWerk GmbH & Co. KG betrieben.

Die Erschließung der Anlage erfolgt über den nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg Nr. 108 „An der Bahn“. Die Erschließung ist damit als gesichert anzusehen.
Die für die Maßnahme erforderlichen Ausgleichsflächen werden auf der Süd- und Ostseite des Plangebietes durch eine 5 m breite Eingrünung nachgewiesen. Zur Bahnfläche hin wird ebenfalls eine 3 m breite Eingrünung vorgesehen.
Fragen der Blendwirkung der Bahnlinie und der Ortschaft Oberlaufing werden durch entsprechend Gutachten geklärt. Diese liegen allerdings noch nicht vor.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Basis der vorliegenden Unterlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die Beteiligung der Behörden für beide Planverfahren (Flächennutzungsplanänderung und Bebauungsplan) gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Beschlussvorschlag

Der Technische Ausschuss hat Kenntnis vom Entwurf der 12. Flächennutzungsplanänderung sowie vom Entwurf des Bebauungsplanes 213 – Freiflächenphotovoltaikanlage Oberlaufing in der Fassung vom 16.03.2020.

Der Technische Ausschuss beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Planunterlagen öffentlich auszulegen.

Datenstand vom 24.04.2020 11:24 Uhr