Aktualisierung der Satzung über die Benutzung des Marienplatzes, öffentlicher Grünanlagen sowie der Buswartehäuschen der Stadt Ebersberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Finanz- und Verwaltungsausschuss Sitzung des Finanz- und Verwaltungsausschusses 15.10.2019 ö vorberatend 2
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.11.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung des Ferienausschusses am 13.08.2019 ist aufgefallen, dass der Geltungsbereich der Satzung aktualisiert werden muss. Zu der Zeit der letzten Änderungssatzung von 2001 hat es die Fußgängerzone und das e-EinZ noch nicht gegeben.
Der Geltungsbereich umfasst bislang den Marienplatz, öffentliche Grünanlagen sowie die Buswartehäuschen und sollte um den Bereich der Altstadtpassage und des Theaterhofs gemäß anliegendem Lageplan erweitert werden.
Der Finanz- und Verwaltungsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 15.10.2019 einstimmig für die Erweiterung der Satzung ausgesprochen.
Auf Anregung von Stadtrat Mühlfenzl stellt Bürgermeister Brilmayer in Aussicht, die Handhabung der Regeln des §3 dieser Satzung in anderen Kommunen abzufragen und ggfs. diese in einer späteren Beratung anzupassen.

Beschluss

Der Stadtrat erweitert die Satzung über die Benutzung des Marienplatzes, öffentlicher Grünanlagen sowie der Buswartehäuschen in der Fassung vom 21.11.2001 sowohl in der Überschrift als auch im Geltungsbereich im §2 um die Altstadtpassage und den Theaterhof.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 15:09 Uhr