Beratung und Beschlussfassung über den Kriterienkatalog Bauland


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.11.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 05.11.2019 ö vorberatend 9
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.11.2019 ö beschließend 7

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Arbeitskreises am 23.04. ist vereinbart worden, dass mit einem Fachanwalt geklärt werden soll, welche Kriterien aus dem Einheimischenmodell auf die Grundstücksvergabe auf dem freien Markt angewendet werden können.
Der Fachanwalt Dr. Figiel hat den vom Stadtrat beschlossenen Kriterienkatalog daraufhin durchgesehen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass durchaus für den freien Verkauf ein Kriterienkatalog ohne eine Einkommens- und Vermögensgrenze angewendet werden kann. Dazu müsste der vom Stadtrat beschlossene Kriterienkatalog allerdings ein wenig modifiziert werden.
Diese modifizierte Version ist wiederum im Arbeitskreis Bauland diskutiert und es sind ein paar Änderungen eingearbeitet worden. Diese Änderungen wurden Dr. Figiel zur rechtlichen Bewertung übersendet und sind im vorliegenden Entwurf eingearbeitet.
Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass es zukünftig drei Kriterienkataloge geben sollte, die sich nur in geringem Umfang voneinander unterscheiden.
Der vorliegende Entwurf für die Vergabe im Einheimischenmodell kann in etwa gleicher Form sowohl für Eigentumswohnungen und dann ohne Vermögens- und Einkommensgrenze als auch für die Vergabe von Grundstücken auf dem freien Markt angewendet werden.
Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss hat sich in seiner Sitzung am 05.11.2019 einstimmig für den jetzt vorliegenden Entwurf eines Kriterienkataloges ausgesprochen.
Unter den Mitgliedern des Stadtrates werden die nun vorliegenden Kriterien begrüßt ebenso wie die Anwendung dieser in modifizierter Form für den Geschosswohnungsbau und den freien Verkauf. Die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie die Verwendung der zu erstellenden Häuser (geförderter Wohnraum, freier Verkauf)müssten  noch vereinbart werden.

Diskussionsverlauf

Unter den Mitgliedern des Ausschusses wird eingehend die Höhe der Einkommensgrenze (104.000 € oder 130.000 €) erörtert. Einig sind sich aber die Anwesenden, dass die Präambel eine Bereicherung für die Kriterien darstellt und ansonsten den Einarbeitungen von Rechtsanwalt Dr. Figiel zugestimmt wird.
Einvernehmen besteht darüber, dass die Frage der Einkommensgrenze separat und mit dem weitest gehenden Vorschlag zuerst abgestimmt wird.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss legt die Grenze für das Jahreseinkommen in Punkt 1.6 der Kriterien auf 65.000 €/130.000 € fest.

Abstimmung: 5 Ja : 5 Nein
Damit ist der Antrag abgelehnt.

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss legt die Grenze für das Jahreseinkommen in Punkt 1.6 der Kriterien auf 52.000 €/104.000 € fest.

Abstimmung: 10 Ja : 0 Nein

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die anliegende Version eines Kriterienkataloges für die Vergabe von Bauland im Einheimischenmodell und beauftragt den Bürgermeister, je eine weitere Version für die Vergabe von Eigentumswohnungen im Einheimischenmodell und die Vergabe von Grundstücken und Eigentumswohnungen auf dem freien Markt zu entwickeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.11.2019 15:09 Uhr