Vereidigung des ersten Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 05.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 05.05.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gemäß Artikel 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) in Bayern leistet der erste Bürgermeister Ulrich Proske zu Beginn der Sitzung seinen Diensteid mit den Worten:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Den Diensteid des ersten Bürgermeisters (§ 38 BeamtStG) nimmt das älteste anwesende Stadtratsmitglied Josef Riedl ab.
Nach Leistung des Diensteides bedankt sich Bürgermeister Proske für das in ihn gesetzte Vertrauen, drückt seine Freude über die zukünftige Stadtratszusammenarbeit aus und kündigt verschiedene eine Klausurtagung, Fraktionssprechertreffen und Bürgerfragestunden an.

Datenstand vom 07.05.2020 09:05 Uhr