Beratung und Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Stadtrates
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 05.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bürgermeister Proske erläutert, dass sich der Stadtrat gemäß Art. 45 GO eine Geschäftsordnung gibt, die den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse regelt. Der im Ratsinformationssystem dem TOP als Anlage beiliegende Entwurf ist im Kreise der Fraktionssprecher eingehend beraten worden.
Diskussionsverlauf
Unter den Mitgliedern des Stadtrates herrscht Einvernehmen, die Geschäftsordnung in der vorliegenden Form zu belassen und nach zwei Jahren einer Revision zu unterziehen.
Einzig zu §13 Absatz 2 Punkt 9g gibt es von der CSU- und der PROEBE-Fraktion einen Änderungsantrag wie folgt:
Statt: die Zulassung von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO,
soll es heißen: die Zulassung von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO von geringer Bedeutung,
Beschluss
Der Stadtrat ändert die vorliegende GeschO im §13 Absatz 2 Punkt 9g in:
g) die Zulassung von isolierten Abweichungen im Sinne des Art. 63 Abs. 3 Satz 1 BayBO von geringer Bedeutung
14 Ja : 11 Nein
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, die im Entwurf vorliegende Geschäftsordnung der Sitzungsperiode 2020 bis 2026 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.05.2020 09:05 Uhr