Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten mit einer Tiefgarage und eines Gartenhauses mit drei weiteren Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 20


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage (ca. 25 m x 19 m, Wandhöhe ca.
12,1 m, Firsthöhe 13,45 m; ca. 475 m²), sowie die Errichtung eines Gartenhauses mit drei weiteren Wohneinheiten (ca. 15,20 m x 11,89 m, Wandhöhe ca. 5,95 bzw. 6,5 m, ca. 180,73 m²) geplant.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Flurstück liegt allerdings im Sanierungsgebiet der Stadt Ebersberg und erfordert daher eine sanierungsrechtiche Genehmigung, welche bereits beantragt worden ist bzw. in diesem Antrag integriert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI - § 6 BauNVO). Nachdem dieses Gebiet vorwiegend dem Wohnen dient (§ 4 Abs. 1 BauNVO), ist das geplante Wohngebäude gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig. Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Das geplante Mehrfamilienhaus weist eine Grundfläche von ca. 475 m² bzw. ca. 180 m² auf und ist mit einer Wandhöhe von 12,1 m (K + III + D)  bzw. 6,5 (K + II) geplant. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind bereits in der Umgebungsbebauung vorhanden (Sieghartstraße 16, FlNr 233/2 EBE: K + III + D, Wandhöhe 11,79 m, Firsthöhe 12,27 m, Grundfläche ca. 209,75 m² oder Sieghartstraße 21, FlNr 311 & 312 EBE: K + III + D, Wandhöhe 11,62 m, Firsthöhe 14,35 m, Maße ca. 30,32 m x 15,98 m = 484,51 m²). Somit fügt sich das Bauvorhaben auch nach dem Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundfläche in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Zudem soll der Gehweg um das Gebäude ausgebaut und dann an die Stadt Ebersberg abgetreten werden. Ein Flächentausch zur besseren Gestaltung des Gehweges und der Grünfläche vor den geplanten Stellplätzen im Osten des Grundstückes wurde hierfür auch seitens des Bauherren angeboten.

Eine Abstandsflächenübernahme des Flurstückes 237 liegt vor (4,10 m * 4,95 m). Im Übrigen müssen die Abstandsflächen in diesem diff usen Baugebiet nicht eingehalten werden. Die erforderlichen 21 Stellplätze (14 Wohneinheiten á 1,5 Stellplätze) werden mittels zwölf Stellplätzen in der Tiefgarage und neun neu zu errichtenden Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen (drei Carports beim Gartenhaus, die Übrigen im Nordosten des Grundstückes).

Diskussionsverlauf

Erster Bürgermeister Proske führte in das Thema ein und stellte fest, dass sich die Sieghartstraße, die früher eine Einkaufsstraße mit Bäcker und Metzger war, in den letzten Jahren stark verändert hat. Wichtig war jedoch immer der Erhalt der grünen Oase im Kreuzungsbereich Sieghart-/ Ignaz-Perner-Straße.
Für StR Münch verändert das Vorhaben das Gebiet radikal. Die durchlaufende Wand im Erdgeschoss entlang der Sieghartstraße sei störend. Er wünschte sich eine sensiblere Vorgehensweise.
StR Schechner kritisierte die Lagerflächen entlang des Gehwegs. Hier soll das allermeiste herausgeholt werden. Er forderte die Vorlage eines Modells.
Nach Ansicht von StRin Behounek wirke das Vorhaben wie eine Burg. Die 23m lange Wand sei abweisend. Die Zufahrt zum Hinterliegergebäude sei sehr schmal. Dadurch würde sie wenig genutzt und die Fahrzeuge würden wieder auf der Straße stehen. Sie erkundigte sich nach der vorhandenen Kastanie. Die Verwaltung teilt mit, dass dieser Baum im Zuge der Baumaßnahmen gefällt werden würde.
StR Gressierer verlangte ebenfalls ein Modell. Er kritisierte die lange Betonwand im Erdgeschoss. Das Nutzungskonzept sei grundsätzlich zu überlegen. Beim Reischlhof gegenüber sei seinerzeit Kleingewerbe im EG gefordert worden. Die Parkplatz- und Verkehrssituation, insbesondere die Tiefgaragenzufahrt im Kreuzungsbereich soll nochmals überprüft werden. Die Stellplätze seien schon heute öffentlich und bewirtschaftet. Die Verwaltung erläuterte, dass die oberirdischen Stellplätze alle auf Privatgrund liegen. Es gab mit dem Vorbesitzer lediglich eine mündliche Vereinbarung, dass die Parkplätze bis 17.00 Uhr öffentlich benutzt werden dürfen. Danach standen sie ausschließlich für die Gaststätte zur Verfügung.
StR Otter bezeichnete das Vorhaben als Investorenarchitektur. Es war immer das Ziel der Stadt ein Quartier mit Charme zu schaffen. Die Tiefgaragenausfahrt würde an dieser Stelle stören. Er warnte davor, dass durch den zunehmenden Wohnungsbau in diesem Quartier der Charakter des Mischgebietes kippen könnte. Eine Nutzung in der Erdgeschosszone sei notwendig. An der Ostseite würde sich das Gebäude im Vergleich zum Anwesen Ignaz-Perner-Str. 9a nicht einfügen. Bei dem Gartenhaus müssten die Abstandflächen eingehalten sowie die Autos aus dem Hinterhof entfernt werden. Die vorliegende Lösung sein kein zeitgemäßer Städtebau. Er schlug einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor. Der Inverstor würde dadurch Planungssicherheit gewinnen. Im Bebauungsplanverfahren könnten auch die Anregungen der Nachbarn mit aufgenommen werden. Er schlug eine Veränderungssperre bzw. einen Zurückstellungsantrag vor. Die Verwaltung erläuterte, dass dies heute sich beschlossen werden kann, da die Punkte nicht auf der Ladung stehen und somit kommunalrechtlich kein wirksamer Beschluss gefasst werden kann.    

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück FlNr. 237 der Gemarkung Ebersberg, Sieghartstraße 20, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Zudem wird die Verwaltung ermächtigt, einen entsprechenden Flächentausch zur besseren Gestaltung des Gehweges mit den Bauherren abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11

Datenstand vom 09.06.2020 15:02 Uhr