Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohneinheiten mit einer Tiefgarage und eines Gartenhauses mit drei weiteren Wohneinheiten auf dem Grundstück FlNr. 237, Gmkg. Ebersberg, Sieghartstr. 20
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Technischer Ausschuss | Sitzung des Technischen Ausschusses | 12.05.2020 | ö | beschließend | 2 |
Sachverhalt
Diskussionsverlauf
Für StR Münch verändert das Vorhaben das Gebiet radikal. Die durchlaufende Wand im Erdgeschoss entlang der Sieghartstraße sei störend. Er wünschte sich eine sensiblere Vorgehensweise.
StR Schechner kritisierte die Lagerflächen entlang des Gehwegs. Hier soll das allermeiste herausgeholt werden. Er forderte die Vorlage eines Modells.
Nach Ansicht von StRin Behounek wirke das Vorhaben wie eine Burg. Die 23m lange Wand sei abweisend. Die Zufahrt zum Hinterliegergebäude sei sehr schmal. Dadurch würde sie wenig genutzt und die Fahrzeuge würden wieder auf der Straße stehen. Sie erkundigte sich nach der vorhandenen Kastanie. Die Verwaltung teilt mit, dass dieser Baum im Zuge der Baumaßnahmen gefällt werden würde.
StR Gressierer verlangte ebenfalls ein Modell. Er kritisierte die lange Betonwand im Erdgeschoss. Das Nutzungskonzept sei grundsätzlich zu überlegen. Beim Reischlhof gegenüber sei seinerzeit Kleingewerbe im EG gefordert worden. Die Parkplatz- und Verkehrssituation, insbesondere die Tiefgaragenzufahrt im Kreuzungsbereich soll nochmals überprüft werden. Die Stellplätze seien schon heute öffentlich und bewirtschaftet. Die Verwaltung erläuterte, dass die oberirdischen Stellplätze alle auf Privatgrund liegen. Es gab mit dem Vorbesitzer lediglich eine mündliche Vereinbarung, dass die Parkplätze bis 17.00 Uhr öffentlich benutzt werden dürfen. Danach standen sie ausschließlich für die Gaststätte zur Verfügung.
StR Otter bezeichnete das Vorhaben als Investorenarchitektur. Es war immer das Ziel der Stadt ein Quartier mit Charme zu schaffen. Die Tiefgaragenausfahrt würde an dieser Stelle stören. Er warnte davor, dass durch den zunehmenden Wohnungsbau in diesem Quartier der Charakter des Mischgebietes kippen könnte. Eine Nutzung in der Erdgeschosszone sei notwendig. An der Ostseite würde sich das Gebäude im Vergleich zum Anwesen Ignaz-Perner-Str. 9a nicht einfügen. Bei dem Gartenhaus müssten die Abstandflächen eingehalten sowie die Autos aus dem Hinterhof entfernt werden. Die vorliegende Lösung sein kein zeitgemäßer Städtebau. Er schlug einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor. Der Inverstor würde dadurch Planungssicherheit gewinnen. Im Bebauungsplanverfahren könnten auch die Anregungen der Nachbarn mit aufgenommen werden. Er schlug eine Veränderungssperre bzw. einen Zurückstellungsantrag vor. Die Verwaltung erläuterte, dass dies heute sich beschlossen werden kann, da die Punkte nicht auf der Ladung stehen und somit kommunalrechtlich kein wirksamer Beschluss gefasst werden kann.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11