Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 597/51, Gmkg. Ebersberg, Beim Doktorbankerl 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (15,99 m x 11,99 m, Wandhöhe 6,96 m, Firsthöhe 11,16 m) auf dem vorgenannten Grundstück. Das Bauvorhaben wurde 2017 genehmigt, bedarf allerdings noch folgender Änderungen (Tektur):
  • Verschiebung des Gebäudes um 1,0 m nach Westen (Befreiung von der Baugrenze erforderlich) 
  • Hauptzugang von Norden nach Osten verlegt 
  • Fahrradabstellraum im EG statt KG 
  • Entfall der separaten Treppe durch ein durchgehendes Treppenhaus von KG bis DG 
  • Stellplatzanordnung komplett nach Norden verlegt (vorher 3 im Osten und 2 im Norden; Befreiung von der Festsetzung Nr. 9.5 des Bebauungsplanes erforderlich; Baum im öffentlichen Straßenraum; dafür soll eine Ersatzpflanzung im Nordw esten des eigenen Grundstückes erfolgen) 
  • Entfall der Balkone auf der Südseite im OG, stattdessen geringfügig größere auf der Ostseite im OG und im DG (von 0,9 m² auf 3,7 m²) 
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 185 – Beim Doktorbankerl“ bzw. 185.1 – „Beim Doktorbankerl – 1. Änderung“. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach den Festsetzungen der Bebauungspläne.

2017 wurden allerdings bereits diverse Befreiungen für das Bauvorhaben erteilt, wie beispielsweise eine östliche Bauraumüberschreitung von ca. 0,65 m (ca. 7,8 m²) .
Die erforderliche Befreiung vom Bauraum kann nach Würdigung der öffentlichen Interessen gewährt werden, da hier keine Grundzüge der Planung betroffen sind und das Bauvorhaben im Übrigen bauplanungsrechtlich zulässig ist bzw. den Festsetzungen des Bebauungsplanes entspricht.
Die Befreiung des Baumes im öffentlichen Verkehrsraum kann allerdings einerseits nicht erteilt werden, da dieser Baum zur Regulierung der Geschwindigkeiten gepflanzt worden ist und der Baum andererseits auch zur Gestaltung des Straßenraumes gepflanzt worden ist. Zudem ist die Anfahrbarkeit der beiden Stellplätze auch von Norden her möglich (wurde ursprünglich so genehmigt, erfordert allerdings eine Versetzung der Straßenbeleuchtung auf Kosten des Bauherren). Alternativ wäre auch vorstellbar, dass diese beiden Stellplätze im Norden in Längsausrichtung angelegt werden, da die Ersatzpflanzungen an dieser Stelle auch entfallen.

Die Abstandsflächen werden auf dem eigenen Grundstück eingehalten und die erforderlichen sechs Stellplätze (6 WE á 1 Stellplätze gem. Festsetzung B Nr. 2 des Bebauungsplanes 185.1) werden mittels sechs freien Stellplätzen auf dem Grundstück nachgewiesen.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Tektur zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 597/51 der Gemarkung Ebersberg, Beim Doktorbankerl 4, 85560 Ebersberg, sowie der Befreiung des Bauraumes nach Westen zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Eine Befreiung der Festsetzung A Nr. 9.5 des Bebauungsplanes 185 – „Beim Doktorbankerl“ wird nicht erteilt. Die Begründung ergibt sich aus dem Vortrag.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2020 15:02 Uhr