13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee; a) Empfehlung für den Einleitungsbeschluss zur Flächennutzungsplanänderung b) Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 215 - nördlich Am Priel, westlich der Zufahrt zur Heldenallee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 12.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 31.03.2020 ö vorberatend 14
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 12.05.2020 ö vorberatend 7
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 21.07.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

In dem vorgenannten Bereich sollen für ortsansässige Bürger und deren Nachkommen Wohnbauflächen zur Verfügung gestellt werden. Hierzu wurde von der Stadt Ebersberg eine städtebauliche Vorstudie für einen ca. 1,4 ha großen Bereich am nördlichen Stadtrand bezüglich der Auswirkungen eienr möglichen Bebauung in Auftrag gegeben.
Der Gebietsumgriff umfasst die FlNr. 971 Tfl., 336 Tfl., 338/2, 338/3 und 339 Tfl., jeweils Gemarkung Ebersberg. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Untersuchungsgebiet zum großen Teil als Mischgebiet dargestellt. Auf den Erläuterungsbericht der Vorstudie in der Fassung vom 29.01.2020 wird insoweit verwiesen.

Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichen Bebauungsmöglichkeiten im Wege der Nachverdichtung auf den teilweise großen Grundstücken im Untersuchungsgebiet. Der Technische Ausschuss sprach sich für die Weiterentwicklung der Variante 1 der Vorstudie aus. Bei diesem Lösungsvorschlag können auf den FlNr. 339, 336, 971 jeweils Gemarkung Ebersberg zusätzliches Baurecht für Wohnhäuser geschaffen werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer wurden im Vorfeld von der Stadt über das Planungsvorhaben mit Schreiben vom 11.03.2020 informiert. Drei Eigentümer haben sich bei der Bauverwaltung gemeldet. Die Entwicklung wurde skeptisch gesehen, jedoch wurde keine generelle Ablehnung ausgesprochen.

Die Ergebnisse der Vorstudie wurden mit dem Landratsamt Ebersberg besprochen.

Eine abschließende Äußerung des Landratsamtes zur Sitzung nicht vor; diese wird im Laufe des Verfahrens erwartet.

Eine entsprechende Planungskostenvereinbarung muss noch abgeschlossen werden. Die Kosten für die Entwicklungsstudie hat der Eigentümer der FlNr. 971 übernommen. Aus der Abfrage der anderen Grundstückseigentümer konnte keine Aussage hinsichtlich der Kostentragung abgeleitet werden. Nach Rücksprache mit dem bisherigen Kostenträger wäre dieser ebenfalls bereit, die Kosten für die künftige Bauleitplanung zu übernehmen.
 
Die Verwaltung empfiehlt, auf Basis der Vorstudie zu Var. 1, den Einleitungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zu fassen.

Planungsziel soll zum einen die Schaffung bzw. die Erweiterung von Wohnbauflächen im Wege der Nachverdichtung sein und zur Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Hierfür soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Zum anderen sollen durch geeignete Festsetzungen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Grenzbereich zwischen Landschaftsschutzgebiet und vorhandener bzw. neu zu schaffender Bebauung angemessen berücksichtigt werden (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 2 und 7 BauGB).

Diskussionsverlauf

StR Fritsch erkundigte sich nach der Möglichkeit die einzelnen Wohngebäude und Gehöfte  in die Planung mit einzubeziehen um auch diesen Eigentümern bauliche Erweiterungsmöglichkeiten zu geben. Die Verwaltung wird diese Frage im Zuge des Verfahrens prüfen.

Beschluss

Zu a)
Der Technische Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, für den Bereich nördlich der Straße „Am Priel“ und westlich der Zufahrt zur Heldenallee, den Flächennutzungsplan zu ändern und hierfür den Einleitungsbeschluss zur 13. Flächennutzungsplanänderung zu fassen.

Zu b)
Der Technische Ausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 215 – Gebiet nördlich der Straße „Am Priel und westlich der Zufahrt zur Heldenallee“.
Planungsziel ist die Schaffung bzw. die Erweiterung von Wohnbauflächen im Wege der Nachverdichtung und die Schaffung von Wohnraum für die einheimische Bevölkerung. Hierfür soll ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.
Zum anderen sollen durch geeignete Festsetzungen die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes in diesem sensiblen Grenzbereich zwischen Landschaftsschutzgebiet und vorhandener bzw. neu zu schaffender Bebauung angemessen berücksichtigt werden.
Der Aufstellungsbeschluss steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Stadtrat der Stadt Ebersberg den Einleitungsbeschluss für die 13. Flächennutzungsplanänderung fasst.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planentwürfe ausarbeiten zu lassen und sie dem Technischen Ausschuss zur Beratung und Abstimmung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.06.2020 15:02 Uhr