Übernahme der FIxkosten bei Unternehmen der Schülerbeförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss Sitzung des Umwelt-, Sozial- und Kulturausschusses 26.05.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

In dem Zeitraum vom 16.03.20 – 24.04.20 waren die Schulen komplett geschlossen. Schnell drängte sich die Frage auf, wie die Unternehmen, welche für die Stadt Ebersberg die Schülerbeförderung übernehmen, in dieser Zeit Ihre Abrechnungen vornehmen dürfen. Vertraglich ist so eine Ausnahmesituation nicht geregelt. Das Landratsamt Ebersberg hat daraufhin alle seine Unternehmen informiert, dass „vor dem Hintergrund dieser außergewöhnlichen Situation die anfallenden Betriebskosten weiterhin vergütet werden und lediglich die Kosten für die nichtgefahrenen Kilometer (laufleistungsabhängige Kosten wie z. B. Treibstoff- und Schmierkosten) abzuziehen sind“. Gemäß dem Landesverband Bayerischer Omnibusunternehmen e.V. betragen diese laufleistungsabhängigen Kosten 15 bis 20 Prozent.
Die Stadt Ebersberg hat sich der Vorgehensweise des Landratsamtes (übernehmen 85%) angeschlossen und 80 % der regulären Kosten den Unternehmen unter Vorbehalt überwiesen. Zudem hat die Stadt die Unternehmen aufgefordert, einen Nachweis vorzulegen, aus welchem die tatsächlich angefallenen Bereitstellungskosten ersichtlich sind.
Seit dem 27. April findet der Unterricht wieder schrittweise statt. Die Schüleranzahl verändert sich seither wöchentlich, wodurch derzeit unsere Schulbusrouten variieren. Für diese Zeit wurde mit den Unternehmen vereinbart, dass Tage, an welchen sie fahren, normal abgerechnet und Tage, an welchen sie nicht fahren, weiterhin mit 80 % in Rechnung gestellt werden. Sollte der Fall eintreten, dass zusätzliche Fahrten erforderlich sind, welche über den vertraglichen Rahmen hinausgehen, werden diese auch zusätzlich abgerechnet.

Dem besseren Verständnis anbei ein Beispiel: (die Zahlen sind frei erfunden)
Der Schulbus stellt in der Regel 100 € netto/ pro Schultag in Rechnung.
Der Monat hat 12 Schultage, was bedeutet, dass im Normalbetrieb 1.200 € netto in Rechnung gestellt werden.
Aufgrund der aktuellen Situation ist der Schulbus nur an 4 Schultagen gefahren. Es werden daher für diese 4 Tage 400 € netto in Rechnung gestellt und für die übrigen 8 Tage 640 €.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Schmidberger bittet darum, in der nächsten Sitzung des USK über die ausgezahlten Beträge zu berichten.

Beschluss

Der Umwelt-, Sozial- und Kulturausschuss beschließt, dass die Unternehmen Tage, an welchen nicht gefahren wurde, mit 80% in Rechnung stellen dürfen und Tage, an denen gefahren wurde, normal abgerechnet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.06.2020 11:15 Uhr