Bauantrag - Sieghartstr. 20; Ortstermin: Treffpunkt vor Ort 18:00 Uhr


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.06.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Mitglieder des Technischen Ausschusses  besichtigten das Baugrundstück. Der Antragsteller, vertreten durch Hr. Architekt Garbe erläutert die Planung. Im Anschluss an die Erläuterungen wurde das Baugrundstück begangen. Aufgrund der Ablehnung des Bauantrags in der Sitzung vom 12.05.2020 wurden folgende Anpassungen vorgenommen und in den Entwurf eingearbeitet:

  • Gewerbefläche im Nordosten des Hauptgebäudes (ca. 50 m²)
  • die Fassade im Erdgeschoss war zu keinem Zeitpunkt als Beton oder Putzfassade geplant. Die genaue Gestaltung und das zu verwendende Material ist noch nicht endgültig festgelegt. Die derzeitigen Überlegungen gehen in Richtung einer horizontalen Eichenholzfassade
  • die Gliederung bzw. Gestaltung der Ostfassade war in den seinerzeit vorliegenden Plänen aufgrund fehlender Linien nicht erkennbar. Die Gliederung ergibt sich aus dem Rücksprung des Dachgeschosses auf der Nord und Ostseite
  • die Stellplätze des Rückgebäudes werden in der TG des Vordergebäudes angeordnet um den Innenhof durch mehr Grünflächen aufzuwerten und zu versuchen die alte Kastanie zu erhalten
  • die Zufahrt zum Innenhof ist nur in Ausnahmefällen wie z.B. Umzug oder Anlieferung schwerer Gegenstände möglich (Absperrung durch herausnehmbare Pfosten)
  • die Zufahrt wird mit Rasengittersteinen ausgeführt um die Zufahrt für die Feuerwehr und andere Einsatzkräfte zu ermöglichen
  • die für die Wohnungen erforderlichen Stellplätze können in der TG sowie auf der nordöstlichen Fläche nachgewiesen werden. Die für das Gewerbe erforderlichen Stellplätze könnten abgelöst werden bzw. im Zuge eines Flächentausches vor dem Hauptgebäude erstellt werden (je nach Nutzungsart werden hier voraussichtlich 1-2 Stellplätze erforderlich)
  • Errichtung eines gemeinsamen Fahrradabstell- und Müllraumes im Nordwesten des Hauptgebäudes
  • Einzelne Abstellräume in der Tiefgarage, als Ersatz zu den einzelnen Fahrradabstellräumen
  • Fenster im Bereich des Gewerberaumes
  • Errichtung von drei Bäumen zwischen den nördlich angelegten öffentlichen Stellplätzen

Ein entsprechendes 3D-Modell wird im Nachgang zum Ortstermin noch vorgestellt.
Nach Beendigung der Besichtigung unterbrach Erster Bürgermeister Proske die öffentliche Sitzung des Technischen Ausschusses.
Sie wurde um 19:00 Uhr „Unterm First“ fortgesetzt.
Ein Beschlussfassung erfolgte zu diesem TOP nicht.

Diskussionsverlauf

Beim Ortstermin wurden zu Beginn folgende Anmerkungen bzw. Bedenken von zwei Anwohnerinnen des Anwesens Ignaz-Perner-Straße 9/9a vorgetragen:

  • Zwischen der Bebauung des Anwesens Ignaz-Perner-Straße und des neuen Gartenhauses sind nur ca. 10 m
  • Ein Grenzabstand von drei Metern ist zu gering an dieser Stelle
  • Es würde ein „Hotspot“ entstehen, sodass absehbar wäre, dass der ganze Innenhof zugeparkt wird
  • Anwohner des Anwesens der Ignaz-Perner-Straße 9/9a kommen teilweise aufgrund der zugeparkten Straße nicht aus der Tiefgarage und durch das Bauvorhaben würde die Situation noch verschlimmert werden
  • Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Altstadtsanierungsgebietes, weshalb man sich eher für die Erhaltung der alten Gebäude, und gegen einen Neubau ausgesprochen hat
  • Die Wohnung wäre in dieser Bauweise und in diesem Stil zu teuer für junge Ebersberger Familien
  • Das Gartenhaus war früher ein Freizeitheim und soll nun mit einer Höhe von sechs Metern errichtet werden => Kein Vergleich zum vorherigen Freizeitheim
  • Grünanlagen des Innenhofes sollen geschützt werden, da sehr viel Begrünung vorhanden ist

Nachdem diese Punkte vorgetragen wurden, hat der Bauherr Herr Garbe bzw. Herr Schliffenbacher das Wort und die Möglichkeit dazu erhalten, hierzu Stellung zu beziehen:

  • Es wurde klargestellt, dass es sich bei dem Bauvorhaben nicht um einen Profitbau handelt, da der Innenbereich für solch eine Planung, noch viel mehr Potential hätte
  • Ganz im Gegenteil beabsichtigt der Bauherr eine moderne Planung, welche sich in die vorhandene Bebauung und in die Topographie einfügt und gut harmonisiert
  • Die GFZ der umliegenden Gebäude wurde aufgezeigt und hierdurch dargestellt, dass die GFZ bei dem eingereichten Bauvorhaben deutlich unterschritten wurde
  • Grün- und Gewerbeflächen wurden eingearbeitet
  • Die Stellplätze für die Wohnungen werden ausreichend nachgewiesen (Stellplatzfrage bzgl. dem Gewerbe noch fraglich)
  • Der Baukörper wurde zum besseren Ausbau der Straße und des Gehweges abgerückt, sodass noch ein Tauschvertrag zur Verbesserung der öffentlichen Verkehrsflächen abgeschlossen werden kann
  • Möglichkeit zur Errichtung von drei öffentlichen Stellplätzen und drei Bäumen wurde geschaffen
  • Die große Kastanie im Innenhof kann erhalten werden, da die Stellplätze in der Tiefgarage bzw. im Nordosten des Grundstückes nachgewiesen werden sollen
  • Dementsprechend soll nur Rad- und Fußgängerverkehr im Innenhof stattfinden
  • Auf eine Rückfrage bzgl. dem Durchfahrtsrecht wurde erläutert, dass hiervon nur im Falle von Rettungseinsätzen oder besonderen Anlieferungen Gebrauch gemacht werden soll
  • Die Abstandsflächenübernahme des Anwesens Ignaz-Perner-Straße 9/9a, könnte aufgelöst werden, was allerdings aufgrund der notwendigen Belichtung und Besonnung nicht gewünscht ist
  • Eine Betonfassade war nie geplant, hier waren die zeichnerischen Darstellungen irreführend. Derzeit ist eine Holzfassade im EG geplant
  • Eine Gewerbemöglichkeit mit Fenstern und ein Gemeinschaftsabstell-, sowie Müllraumraum wurde im EG eingeplant
  • Die Einfahrt der Tiefgarage ist an der schattigsten Stelle geplant und zudem wird das Gefälle optimal ausgenutzt
  • Auf die Frage, warum an der Fassade im EG keine Fenster oder Öffnungen zur Straße hin geplant sind, wurde entgegen gebracht, dass die Abstellräume als „nicht einsehbar“ geplant worden sind, da in der umliegenden Bebauung auch zu verfolgen ist, dass solche Fenster im Nachhinein immer mehr verschlossen bzw. blickdicht gemacht werden
  • Auf die Frage, ob ein gesamter Holzbau oder die gesamte Verkleidung der Nordseite mittels Holz sinnvoll ist, wurde entgegen gebracht, dass solche Überlegungen vorhanden sind, aber noch nicht ausgereift sind, da derzeit vorrangig die Klärung des Baurechts und keine gestalterischen Aspekte im Vordergrund stehen

Datenstand vom 19.08.2020 10:15 Uhr