Bauantrag zur Umnutzung einer Apotheke in eine Bäckerei mit Cafe auf dem Grundstück FlNr. 81, Gmkg. Ebersberg, Heinrich-Vogl-Str. 2a


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.06.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Nutzungsänderung einer Apotheke zu einem Verkaufsladen mit einem kleinen Café beantragt.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und beurteilt sich somit nach § 34 BauGB (Innenbereich). Demnach ist ein Bauvorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem Mischgebiet (MI - § 6 BauNVO). Dieses Gebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO). Die Nutzungsänderung ist demnach bauplanungsrechtlich gem. § 6 Abs. 2  BauNVO allgemein zulässig und das Einfügungsmerkmal nach der Art der Nutzung ist erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung ist keine Änderung geplant, und somit aufgrund des Bestandsschutzes auch bauplanungsrechtlich nicht relevant.

An der östlichen Fassade in Richtung Heinrich-Vogl-Straße ist eine beleuchtete Werbetafel mit Firmenlogo und Schriftzug anstatt des derzeitigen Schriftzuges „Rathaus Apotheke“ geplant (0,9 m x 5,4 m x 0,15 m = 4,86 m² Ansichtsfläche).

Durch die Nutzungsänderung werden insgesamt 5 Stellplätze notwendig, welche auch auf dem Flurstück 81 der Gemarkung Ebersberg nachgewiesen werden können (ca. 51,8 m² Verkaufsfläche = 2 Stellplätze und ca. 27,4 m² Nettogastraumfläche = 3 Stellplätze). 

Anlieferungen sind im Übrigen von 04:30 Uhr – 05:00 Uhr und um 07:00 Uhr morgens geplant (vorher um 02:00 bzw. 04:00 Uhr nachts mit weiteren Anlieferungen am Nachmittag).

Diskussionsverlauf

StRin Behounek sieht mit dieser Nutzung erhebliches Konfliktpotential. Sie befürchtete, dass Kurzzeitparker den Gehweg vor dem Brunnen nutzen und so die Fußgänger behindert werden. Ebenfalls fürchtete sie, dass die Bäckereikunden die Feuerwehreinfahrt zu parken würden.
Erster Bürgermeister Proske wies daraufhin, dass die Bäckereikunden auch auf dem Gelände des Getränkemarktes parken dürften; hier gibt es eine Vereinbarung. Sollte der Gehweg zugeparkt werden, müssten notfalls Poller durch die Stadt errichtet werden.

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt der Nutzungsänderung der Apotheke zu einem Verkaufsladen mit Cafe auf dem Grundstück FlNr. 81 der Gemarkung Ebersberg, Heinrich-Vogl-Straße 2a, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
StR Otter nahm an der Beratung und Abstimmung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht teil.

Datenstand vom 19.08.2020 10:15 Uhr