Bauantrag zum Abriss eines bestehenden Gebäudes und Neubau eines Mehrfamilienhauses auf dem Grundstück FlNr. 597/14, Gmkg. Ebersberg, Kriegersiedlung 17


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 16.06.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Auf dem vorgenannten Grundstück ist die Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit 4 Wohneinheiten (15,99 m x 10,99 m, Wandhöhe 6,0 m, Firsthöhe 9,0 m), sowie die Errichtung einer Duplexgarage geplant.

Das Bauvorhaben liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beurteilt sich somit nach § 34 BauGB, wonach ein Bauvorhaben zulässig ist, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und nach der Grundfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Art der Nutzung der näheren Umgebung entspricht einem allgemeinen Wohngebiet (WA - § 4 BauNVO). Dieses Gebiet dient vorwiegend dem Wohnen (§ 4 Abs. 1 BauNVO), ein geplantes Wohngebäude ist gem. § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO allgemein zulässig.  Das Einfügungsmerkmal nach Art der Nutzung ist somit erfüllt.

Hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung kommt es auf die von außen wahrnehmbare Erscheinung des Gebäudes im Verhältnis zu seiner Umgebung an. Das geplante Mehrfamilienhaus weist eine Grundfläche von ca. 204 m² auf und ist mit einer Wandhöhe von 6,0 m (K + II + D)  geplant. Höhen- und größenvergleichbare Gebäude sind in der Umgebungsbebauung vorhanden (Kriegersiedlung 14, FlNr.: 597/17 EBE, K + II + D, Wandhöhe ca. 5,9 m; Grundfläche bei Kriegersiedlung ca. 194 m²). Somit fügt sich das Bauvorhaben nach dem Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung ein.

Die Erschließung ist gesichert, da das Baugrundstück an einer öffentlichen Straße liegt und die die Abstandsflächen können auf dem eigenen Grundstück bzw. zum Teil auf der Straße nachgewiesen werden. Die sechs erforderlichen Stellplätze (4 WE á 1,5 Stellplätze) werden ebenso mittels einer Duplexgarage und 4 Stellplätzen auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen.

Diskussionsverlauf

StR Otter regte an, das  Bauvorhaben zurückzustellen und eine Gesamtkonzeption zur Nachverdichtung der Kriegersiedlung zu entwickeln. Die Einmaligkeit der Siedlung sowie der städtebauliche Charakter sollte erhalten werden. Er stellte den Antrag, ein Nachverdichtungskonzept für das Baugebiet zu erstellen.

StR Schechner war der Ansicht, dass Unterschiede in der Bebauung möglich und auch erkennbar sein sollten.

StR Riedl stellte klar, dass für diese Vorgehensweise eine Veränderungssperre notwendig wäre. Er plädierte für die Ermöglichung von individuellen Bauweisen.

Die Verwaltung erläuterte, dass aufgrund der Einvernehmensfrist, eine Zurückstellung des Tagesordnungspunktes nicht möglich ist. Das Einvernehmen müsste verweigert werden. In der nächsten Sitzung wäre zuerst ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zu fassen sowie anschließend eine Veränderungssperre zu erlassen.

Erster Bürgermeister Proske ließ zunächst über den Antrag von StR Otter abstimmen.
„Für das Baugebiet Kriegersiedlung soll ein Nachverdichtungskonzept mit der Zielrichtung des Erhalts der Einmaligkeit der Siedlung erstellt werden.“

Abstimmungsergebnis:        1: 10

Der Antrag ist damit abgelehnt.

Im Anschluss daran ließ Erster Bürgermeister Proske über die Beschlussvorlage der Verwaltung abstimmen.  

Beschluss

Der Technische Ausschuss stimmt dem Bauantrag zur Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses und einer Duplexgarage auf dem Grundstück FlNr. 597/14 der Gemarkung Ebersberg, Kriegersiedlung 17, 85560 Ebersberg, zu und erteilt dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 19.08.2020 10:15 Uhr